ISB Internationaler Schützenbund!
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13.11.2024
Es wird wahrscheinlich noch vor Jahresende eine neue Regierung geben, welche in der neuen Legislaturperiode unter anderem auch das Waffengesetz behandeln wird.
Wir werden uns bemühen im 1. Quartal einen Termin im Innenministerium zu bekommen, wenn wir Glück haben auch beim neuen Bundesminister für Inneres.
Dort wollen wir uns für eine humane Umsetzung der aus Brüssel kommenden Verschärfungen einsetzen, und auch ansprechen dass einige Behörden (zum Glück nur ganz wenige) die WBK- Erweiterungen mit allen Mitteln erschweren.
Wir hoffen deshalb auf regen Zuwachs der Mitglieder bis zum Jahresende, denn je mehr Sportschützen und andere legale Waffenbesitzer wir vertreten, umso besser erhalten wir Gehör. Gemeinsam sind wir stark, also nutzen wir die Möglichkeit!

Wir werden 2025 mehr dynamische Pumpgun- Bewerbe in Tschechien abhalten, denn Auslandsbewerbe haben einen höhere Stellenwert.
Dieses Wochenende besuchen wir auch einen Longrange- Schießplatz in Tschechien in Grenznähe. Geplant sind 3 Longrange- Bewerbe in Tschechien, wir informieren euch sobald wir verbindliche Termine bekommen haben.

Trennung von der Firma Edelweiss in Sollenau:
Das Verhältnis zu dieser Firma ist seit längerem sehr angespannt, und wir konnten auch keine für uns angebrachte Form der Kommunikation finden. Aus diesem Grund hat heuer die Anzahl unserer Bewerbe dort auch stark abgenommen.
Eine Besprechung mit dem Standortleiter von Sollenau am 13.11. hat zur sofortigen Kündigung durch die Firma Edelweiss geführt.
Wir wollen uns bei den Angestellten dort, welche uns über 3 Jahre lang sehr kollegial und freundschaftlich begleitet haben, für ihren Einsatz bedanken und wünschen euch alles Gute, vielleicht kommt ihr uns auch mal bei einer Veranstaltung besuchen.


10.10.2024
Mitgliederaktion:
Ab 1. Oktober gibt es keinen Mitgliedsbeitrag mehr für 2024.
Es werden nur die einmaligen Beitrittsgebühren von € 30,-- für den Schützenpass, Versand, usw berechnet.
Lobby:
Wir bedanken uns bei jedem einzelnen ein Teil der ISB- Familie geworden zu sein.
Derzeit arbeiten wir daran offiziell als Lobby in Brüssel anerkannt zu werden, denn dort werden die Gesetze für die EU gemacht, und dort können wir uns am besten gegen weitere Verschärfungen des Waffengesetzes einsetzen.
Wir alle wollen in 5, in 10 und auch in 20 Jahren noch Waffen legal besitzen können und den Schießsport ausüben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass hier keine weiteren Einschränkungen und Verbote auf uns zukommen.
Für die Anerkennung als Lobby sind 10.000 Mitglieder notwendig, wir haben in den 3 Jahren unseres Bestehens schon mehr als die Hälfte geschafft.
Deshalb der Appell an euch alle:
Macht bitte Werbung für den ISB in eurem Umfeld, und bringt noch weitere Mitglieder zu uns.
Wie wir heuer bei der EU- Wahl im Sommer gesehen haben, war das Waffengesetz wieder ein Thema, genau wie im Wahlkampf diesen Herbst in Österreich.
Ohne Lobby wird jedoch kein Politiker auf die legalen Waffenbesitzer hören.
Deshalb: Jetzt beitreten, gemeinsam sind wir stark!

07.10.2024
Werte Mitglieder, Aussteller und Besucher der GunCon,
wir wollen uns ganz herzlich für die zahlreiche Teilnahme an der GunCon bedanken!


Die GunCon ist ein Projekt des ISB, eine Messe für Schützen aller Interessensgruppen, Behörden und Wissbegierige zu veranstalten und zu etablieren.
Dank Euch ist uns das auch zu 100% gelungen!
Als wir uns vor einem Jahr entschlossen haben diese Messe auf die Füße zu stellen, war uns von Anfang an klar, dass dies ein sehr gewagtes Unternehmen wird.
Wir mussten einen passenden Ort für diese Veranstaltung finden und die Aussteller, die Messehalle, Verpflegung, Einrichtung und noch einiges mehr organisieren.
In Zeiten von Wirtschaftskrisen, Inflation und Rezession ist es immer gewagt etwas Neues aufzustellen.
Auch die kurz zuvor stattgefundene Hochwasserkatastrophe hat die Veranstaltung gefährdet, und einige Aussteller mussten kurzfristig absagen.
Dank den guten Ausstellern und den zahlreichen  Besuchern war die GunCon ein voller Erfolg und wir können im kommenden Jahr am 4. und 5. Oktober 2025 diese Veranstaltung erneut anbieten.

Ein besonderes „DANKESCHÖN“ geht an die Aussteller, welche sich mit ihrer Teilnahme an der Messe in unbekannte Fahrwasser vorwagten und uns mit Ihren Messeständen beehrten.
Sie waren es, welche mit Ihrer Vielfalt und vor allem mit Ihrer wertvollen Erfahrung und den daraus resultierenden und konstruktiven Verbesserungsvorschlägen einen sehr wertvollen Beitrag leisteten.
Dank den heuer vertretenen Ausstellern war die GunCon ein voller Erfolg und wir können im kommenden Jahr diese Veranstaltung erneut anbieten.
Und wir freuen uns auch über viele weitere Aussteller im nächsten Jahr, welche heuer als Besucher die Lage sondiert haben.

Ein ganz besonderes  großes „DANKESCHÖN“ geht an unsere fleißigen Helfer, welche am Wochenende ihre karge Freizeit mit dem Aufstellen und Abbauen der gesamten Einrichtung für die Aussteller und Besucher verbrachten, für die Verpflegung sorgten und rund um die Uhr für jede erdenkliche Aufgabe, welche bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung anfallen, zur Verfügung standen.

Unsere zuverlässigen Helfer sind es, welche durch ihre Motivation und Arbeitskraft für die Ermöglichung von Schießbewerben und Messen sorgen.
Jeder Verein ist nur so gut wie die Leistung seiner Mitglieder, daran gemessen zählen wir ganz sicher zu den besten Vereinen in Österreich.
Je mehr unterstützende Kräfte sich für unsere Veranstaltungen melden, desto mehr Möglichkeiten haben wir, diese auch auszubauen um noch viel mehr bieten zu können.

Jedes Vereinsmitglied kann sich sehr gerne vor allen anstehenden Terminen bei uns melden, um sich für den Ausbau des Verbandes einzubringen.
Bei uns ist niemand zu alt oder zu jung, alle sind gerne gesehen.
Gemeinsam sind wir stark!
Der ISB möchte allen, die an der GunCon teilgenommen haben, ob Aussteller, Helfer oder Besucher, noch einmal seine Anerkennung aussprechen.

21.09.2023
Die Medien bereiten die kommenden Gesetzesverschärfungen vor:
Hier ein aktueller ORF-Bericht.
Immer wenn die Waffengesetze verschärft werden, muss zuvor die Bevölkerung darauf eingestimmt werden und mit in immer kürzeren Abständen veröffentlichten Berichten aufgezeigt werden, wie böse Waffen sind und warum man sie unbedingt verbieten muss.
Damit werden auch rechtschaffende und gesetzestreue Bürger diskriminiert, denn selten wird zwischen Verbrechern mit illegalen Waffen und legalen Waffenbesitzern wie Sportschützen oder Jägern unterschieden.
Die im aktuellen ORF-Bericht angesprochene Bandenkriminalität ist in Schweden seit vielen Jahren ein Problem, und es ist auch allgemein bekannt, dass tausende der angesprochenen Polymer- Griffstücke seit vielen Jahren ihren Weg nach Pakistan und andere Ländern finden, um dort teilweise im Heimarbeit von Büchsenmachern beim Bau von neuen Waffen verwendet werden.
Stahlteile wie Läufe und Verschlüsse können auch mit primitiven Arbeitsmitteln erzeugt werden, nur ein Griffstück ist für Heimkonstruktionen zu aufwändig.
Deshalb bringen auch weitere Gesetzesverschärfungen keinen Sicherheitsgewinn, denn Kriminelle halten sich nicht an Gesetze, und illegale Waffen können von jedem besseren Schlosser zu Hause gebaut werden.
Grenzkontrollen und bekannte Kriminelle aus dem Verkehr ziehen würde hier viel mehr helfen.

18.09.2024
Die EU plant die nächsten Verschärfungen des Waffengesetzes, ein offizielles Schreiben von der Kommissionspräsidentin liegt vor.
Im Mandatsschreiben von Ursula von der Leyen an den frisch bestellten EU- Kommissar Magnus Brunner wird ganz offen von einen "EU-Aktionsplan gegen Feuerwaffen" gesprochen (Seite 6).
Dass mit legalen Waffen so gut wie keine Verbrechen passieren ist allgemein bekannt, es bleibt also zu hinterfragen warum schon wieder Grundrechte von Bürgern beschnitten werden sollen.

16.09.2024
In Deutschland liegt der Entwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes bereits vor,
dazu sendet der ISB-Deutschland folgende Stellungnahme aus.
In Österreich liegt noch kein konkreter Entwurf vor, wir warten hier noch darauf um auch hier Intervenieren zu können.

20.08.2024
Wechselsysteme- Gerichtsurteil und Stellungnahme_des_BMI

Ein Wechselsystem bietet die Möglichkeit ein weiteres Kaliber mit der Basiswaffe zu verwenden, oder die Verwendung einer Waffe für unterschiedliche sportliche Disziplinen, wie zB die Verwendung verschiedener Optiken ohne jedes mal die Waffe neu Einschießen zu müssen.
Ein Wechselsystem besteht in der Hauptsache aus dem Lauf, hinzukommen kann eine Verschlussgruppe mit den schussauslösenden Bauteilen (Schlagbolzen, Schlagbolzenfeder etc).
Schusswaffen und wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen bzw. Gehäuse, sofern diese Teile beim Schuss gasdruckbelastet sind) unterliegen dem WaffG.
Griffstücke oder Lower, sofern sie nicht gasdruckbelastet sind, waren bisher frei ab 18 Jahren und können dementsprechend auch ohne Bewilligung erworben werden.
Mit Umsetzung der neuen EU-Verordnung werden ab nächstes Jahr auch alle Griffstücke und Gehäuse, egal ob gasdruckbelastet oder nicht, zu wesentlichen Waffenbestandsteilen und damit meldepflichtig.

Jeder WBK- Inhaber darf zu seinen WBK- Plätzen zusätzlich die doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie A und B besitzen.
Diese gesetzliche Regelung hat dazu geführt, dass manche Händler Schusswaffen zerlegt verkauft haben und bloß der Verschluss oder der Lauf als Zubehörteil registriert haben.
Das bisher freie Griffstück wurde von manchen Händlern dem Käufer ebenfalls überlassen, ohne eine Eintragung ins ZWR als komplette Schusswaffe.
Es gibt auch Fälle, wo sich Waffenbesitzer zu ihrem vorhandenen Wechselsystem bei andern Händlern ein passendes Griffstück bzw. Lower kaufen und dadurch aus dem Wechselsystem eine komplette Waffe machen.
Es wurde von manchen Personen die Meinung vertreten, dass solange diese Teile nicht zusammengebaut sind, sie nur Zubehör und keine komplette Waffen sind und keinen Platz auf der Waffenbesitzkarte wegnehmen.
Das Landesgericht Eisenstadt hat jetzt einen Waffenhändler zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er einem Kunden ohne freie Plätze auf seiner WBK eine zerlegte Waffe als Wechselsystem verkauft hatte.
Das Bundesministerium für Inneres sendete zu diesem Urteil eine Stellungnahme an alle  Landespolizeidirektionen aus.
Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass wenn alle Teile (wesentliche und unwesentliche) einer Schusswaffe vorhanden sind, egal ob getrennt oder zusammengebaut, es sich um kein Wechselsystem, sondern um eine komplette Waffe handelt.
Wird daher eine Schusswaffe der Kategorie A oder B auch in Einzelteilen verkauft, dann hat eine Registrierung im ZWR als ganze Schusswaffe zu erfolgen. Die Zerlegung von Griffstück und Verschluss bewirkt somit keine Änderung in ein Wechselsystem, es ist bei Vorhandensein von sämtlichen Teilen eine ganze Schusswaffe zu registrieren.
Waffenbesitzer, welche sich mit dieser Praxis aus einem Wechselsystem eine zusätzliche Waffe beschafft haben, können dadurch ihre Zuverlässigkeit verlieren und ein Waffenverbot erhalten. Spätestens mit der Registrierungspflicht der bisher freien Griffstücke kann dann die Behörde im ZWR sehen, wer sich hier eine illegale Waffe besorgt hat.
Als Dachverband für den legalen Waffenbesitz appellieren wir an alle legalen Waffenbesitzer sich an die Gesetze zu halten und den gesetzlichen Rahmen nicht zu verlassen.
Ein besseres und liberaleres Waffengesetz kann man nur durch eine starke Lobby erreichen, deshalb hat zB unser Nachbarland Tschechien eines der besten Waffengesetze weltweit. Die tschechische Waffenlobby hat bei gleich vielen Einwohnern im Land als in Österreich ca. 400.000 Mitglieder.
Es liegt also an jedem Einzelnen von uns, ob er weitere Verschärfungen des WaffG in Kauf nimmt, oder ob er Mitglied im ISB wird, damit wir uns alle zusammen für ein vernünftiges und liberales WaffG einsetzten können.


17.04.2024
Offener Brief zum Thema "Messertrage- Verbotsgesetz"

Sehr geehrter Herr Innenminister,
auf diesem Weg legen wir Ihnen die Sichtweise unserer Interessensvertretung dar und hoffen auf eine konstruktive Berücksichtigung unserer Bedenken bei der Erarbeitung des geplanten Messertrageverbotes.
Messer als Gegenstände des täglichen Gebrauchs unterliegen bis dato keinen Einschränkungen. Der Besitz und das Führen ist grundsätzlich allen EU-Bürgern ab dem 18. Lebensjahr gestattet, die keinem Waffenverbot unterliegen. Von diesem Recht ausgenommen sind Drittstaatangehörige ohne dauerhaften Aufenthalt und Asylwerber.
( §11a WaffG, abgerufen am 17. April 2024, in:
 https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016&FassungVom=2018-12-31 )

Aus Sicht des Internationalen Schützenbundes (ISB) ist dieser geplante gesetzliche Vorstoß, basierend auf der aktuellen Medienberichterstattung, nicht nachvollziehbar. Dem Vernehmen nach soll der in Auftrag gegebene Entwurf vom 11. April 2024 folgenden Inhalt tragen (ein offizieller Entwurf ist bisher nicht auf der Parlamentsseite oder bei ris.gv sichtbar):
(…) wird das Tragen aller Arten von Messern bis auf einige Ausnahmen im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten.
Ausnahmen von dieser Gesetzgebung sollen die Pflege des Brauchtums, genauso wie die berufliche Handhabung oder die Verwendung zu pädagogischen Zwecken sein. Weiter soll auch Inhabern von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen, beruflichen Waffenträgern und Jägern sowie Händlern und Schauspielern bei Theater- und Filmproduktionen das Führen erlaubt sein.

( ORF, Messertrageverbot: Ministeriumsentwurf liegt vor, 17. April 2024, in:
 https://orf.at/stories/3354683/ )

Fraglich bleibt für den ISB und den tausenden Mitglieder unserer Vereinigung die eigentliche Zweckmäßigkeit dieses in Auftrag gegeben Gesetzes.

Dem Pressespiegel folgend könnten dabei Handwerker auf dem Heimweg, die ihr beruflich notwendiges Teppichmesser noch in der Hosentasche führen genauso belangt werden wie zivile Ersthelfer nach dem Durchschneiden eines Sicherheitsgurtes im Zuge einer Bergung aus einem verunfallten Fahrzeug. Ob simple Vergesslichkeit oder aktive Lebensrettung, in beiden Beispielen würden den Protagonisten Geldstrafen bis zu 
3.600,-- Euro drohen.
Messerstechereien in urbanen Brennpunktzonen, die bereits heute nach geltender Rechtsgebung verboten sind, ereignen sich aber trotz bestehender Verordnungen und Gesetzen.
Eine Verschärfung des Umgangs mit Messern trifft letzten Endes rechtschaffende, unbescholtene Bürger, die keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
Gewalttäter mit dem Vorsatz mit unterschiedlichen Gegenständen Verbrechen zu begehen, fallen unverändert unter das geltende Strafrecht. Wenngleich der drohende Freiheitsentzug nach erfolgter Messerattacke für einzelne Personen oder Personengruppen schon keine Hürde darstellt, so wird auch eine Androhung einer Geldstrafe keine Veränderung in der Kriminalitätsstatistik bringen.

Als Dachverband tausender Sportschützen in Österreich und in vielen anderen Ländern und als Interessensvertretung für legalen, rechtskonformen Waffenbesitz bitten wir Sie von weiteren Gesetzesverschärfungen abzusehen und viel mehr gezielt gegen einzelne Tätergruppen vorzugehen, als flächendeckend mehr Aufwand für Bürger und Polizeibeamte zu etablieren.
In der Hoffnung auf einen konstruktiven Gedankenaustausch bitten wir um Zusendung des Ministerialentwurfs, freuen  uns von Ihnen zu hören und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand des ISB


04.03.2024
50 Jahre IWA, die Jubiläumsmesse
Die Weltleitmesse für Jagd- und Schießsportindustrie war auch 2024 gut besucht. Rund 40.000 Besucher aus 120 Ländern sorgten für volle Hallen. 1.072 Aussteller freuten sich über Fachgespräche und Aufträge.
Zum Vergleich mit 2023 mit rund 1.100 Ausstellern und 34.000 Fachbesucher aus 119 Ländern ein deutlicher Zuwachs. Über 60% der Fachbesucher kamen aus dem Ausland.
Die IWA OutdoorClassics bestätigt damit ihre internationale Relevanz auf ganzer Linie.
Im Laufe des letzten halben Jahrhunderts besuchten rund 1.000.000 Besucher aus aller Welt die IWA OutdoorClassics.
In insgesamt 9 Hallen wurden vielfältige Neuheiten präsentiert, die nun im Anschluss den Weg in den internationalen Fachhandel finden.
Zum Jubiläum bot die Fachmesse Besuchern und Ausstellern ein breites Programm und schaffte eine außergewöhnliche Atmosphäre.
Save the date: IWA OutdoorClassics 2025
Die IWA OutdoorClassics findet im kommenden Jahr vom 27.02.-02.03.2025 wieder im Messezentrum Nürnberg statt.
Wir werden wieder dabei sein!


25.02.2024
Besuch bei der Hohen Jagd 2024:
Mit 43.539 Besuchern und 479 Ausstellern ist “Die Hohe Jagd & Fischerei” vom 22. bis 25. Februar 2024 im Salzburger Messezentrum überaus erfolgreich gewesen.
Vier Tage lang bot die Messe im Ausstellungsbereich und auf den insgesamt fünf Bühnen einen umfassenden Überblick über die neuesten Trends und Entwicklungen im Bereich Jagd und Fischerei. Es konnte die Vielfalt für die Besucher im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.
Mit der Neuausrichtung des Fischerei- und auch des Hundebereichs wurden neue Schwerpunkte im Programm gesetzt.
Den Besucher erwartete auch ein breites Angebot an Jagdkleidung, Jagdschmuck, Wildnahrung, Lebensmitteln und Lebensmittelverarbeitungsmöglichkeiten, Reviereinrichtungen Revierfahrzeugen und Infoständen zu Jagdreisen ins Ausland.
Die traditionellen Programmpunkte wie der Red Fox Award, der die besten Kürschner des Landes ehrt, oder die österreichischen Hirschrufmeisterschaften, erfreuten sich wieder großer Beliebtheit.
Die Aussteller der Messe zeigten sich ebenfalls sehr zufrieden. Besonders das große Interesse und die gezeigte Kaufkraft beeindruckte die nationalen wie internationalen Unternehmen.
„Die Hohe Jagd & Fischerei“ findet im kommenden Jahr vom 20. bis 23. Februar 2025 wieder im Messezentrum Salzburg statt. Die kommende Edition wird nach 2023 erneut Austragungsort der Europameisterschaft der Präparatoren (European Taxidermy Championships vom 17. bis 23. Februar 2025).

15.02.2024
Wie sind vom 22. - 25.02. in Salzburg bei der Hohen_Jagd, wenn ihr uns mal persönlich kennen lernen wollt, freuen wir uns auf ein Treffen!

06.01.2024
Werte Mitglieder!
Wir buchen nächste Woche bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2024 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 10.01.2024 eure neuen Bankdaten übermitteln.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben. Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme damit.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Euer Team des ISB

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