29.03.2026
Wir haben unsere Stellungnahme zur EU- FWR (Feuerwaffenrichtlinie) abgegeben.
In der FWR wird der private Waffenbesitz innerhalb der EU geregelt, die zuständige Kommission führt alle 5 Jahre eine Evaluierung durch.
Diese Evaluierungen sind vorgeschrieben, haben also keinen besonderen Anlass.
Für die Evaluierung ist es wichtig, dass die Interessensvertretungen ihr Feedback abgeben.
Für ein einheitliches Auftreten in Brüssel haben sich alle vertretenen Organisationen untereinander koordiniert und die Stellungnahmen abgestimmt.
Die Zusammenarbeit in Brüssel funktioniert sehr gut, es geht hier um eine wichtige Angelegenheit.
Jede Stellungnahme ist auf 4.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt, damit müssen sie kurz gehalten werden.
Die zuständige Kommission wird dann über ein weiteres Vorgehen beraten.
Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Die Kommission entscheidet, dass alles so passt wie es ist, und es werden keine Änderungen veranlasst.
2. Es werden aufgrund der Rückmeldungen der Interessensvertretungen einige Änderungen / Verbesserungen durchgeführt, welche durch eine Verordnung geregelt werden können. Dazu können weitere Stellungnahmen der Interessensvertretungen eingefordert werden.
3. Die gesamte Richtlinie wird neu aufgerollt und komplett neu verfasst. Diese Option ist eher unwahrscheinlich.
Hier findet ihr einen Überblick über die abgegebenen Stellungnahmen.
Derzeit befasst sich die EU verstärkt mit illegalen Waffenhandel und Kriminalität, es wird in Brüssel mehrfach betont, dass der legale Waffenbesitz nicht angegriffen werden soll.
Sollten weitere Stellungnahmen oder Beratungen in Brüssel notwendig sein, werden wir uns hier wieder mit den großen Vertretungen koordinieren und ein abgestimmtes Konzept vorlegen.
Wir sind hier sehr gespannt und werden euch über die weiteren Entwicklungen informieren.
Wir haben unsere Stellungnahme zur EU- FWR (Feuerwaffenrichtlinie) abgegeben.
In der FWR wird der private Waffenbesitz innerhalb der EU geregelt, die zuständige Kommission führt alle 5 Jahre eine Evaluierung durch.
Diese Evaluierungen sind vorgeschrieben, haben also keinen besonderen Anlass.
Für die Evaluierung ist es wichtig, dass die Interessensvertretungen ihr Feedback abgeben.
Für ein einheitliches Auftreten in Brüssel haben sich alle vertretenen Organisationen untereinander koordiniert und die Stellungnahmen abgestimmt.
Die Zusammenarbeit in Brüssel funktioniert sehr gut, es geht hier um eine wichtige Angelegenheit.
Jede Stellungnahme ist auf 4.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beschränkt, damit müssen sie kurz gehalten werden.
Die zuständige Kommission wird dann über ein weiteres Vorgehen beraten.
Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Die Kommission entscheidet, dass alles so passt wie es ist, und es werden keine Änderungen veranlasst.
2. Es werden aufgrund der Rückmeldungen der Interessensvertretungen einige Änderungen / Verbesserungen durchgeführt, welche durch eine Verordnung geregelt werden können. Dazu können weitere Stellungnahmen der Interessensvertretungen eingefordert werden.
3. Die gesamte Richtlinie wird neu aufgerollt und komplett neu verfasst. Diese Option ist eher unwahrscheinlich.
Hier findet ihr einen Überblick über die abgegebenen Stellungnahmen.
Derzeit befasst sich die EU verstärkt mit illegalen Waffenhandel und Kriminalität, es wird in Brüssel mehrfach betont, dass der legale Waffenbesitz nicht angegriffen werden soll.
Sollten weitere Stellungnahmen oder Beratungen in Brüssel notwendig sein, werden wir uns hier wieder mit den großen Vertretungen koordinieren und ein abgestimmtes Konzept vorlegen.
Wir sind hier sehr gespannt und werden euch über die weiteren Entwicklungen informieren.
Euer Team des ISB
23.03.2026
Stellungnahme zu der Aussendung des ASF vom 20.03.2026
Unter dem Titel „Wofür steht der Austria Sportschützen Fachverband?“ hat der Austria Sportschützen Fachverband (ASF) eine Aussendung verschickt, worin er über die politische Situation und den Schießsport aus seiner Sicht berichtet. Ebenso wurde darin der ISB und dessen Vorgehen – teilweise mit falschen und erfundenen Angaben – diffamiert. Aus diesem Grund sieht sich der ISB dazu veranlasst, Stellung zu nehmen und einiges klarzustellen.
Rechtliche Situation nach „Amoklauf“ in Graz
Richtig ist, dass der Vorfall an einer Grazer Schule und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich (!) zu einer Verschärfung des Waffengesetzes geführt haben. Dies betrifft nun aber nicht lediglich Sportschützen oder Schießsportausübende, sondern alle Legalwaffenbesitzer. Der ASF, als Bundes-Sportfachverband, vertritt laut seiner Aussendung ausschließlich die Rechte und Interessen von Sportschützen, nicht jedoch anderer Legalwaffenbesitzer. Damit werden auch viele Hobbyschützen, die keine Sportschützen im Sinne des Waffengesetzes sind, sondern lediglich Schießsportausübende, nicht vom ASF miteinbezogen und deren Interessen nicht vertreten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Sportschützeneigenschaft des Attentäters von Graz nicht bestätigt ist. Dieser war ein Waffenbesitzer, soweit medial bekannt, ob er aber als Sportschütze nach dem Waffengesetz zu qualifizieren war, ist nicht belegt.
Nachdem im letzten Jahr das Waffengesetz verschärft wurde und nunmehr die Novellierung der Waffengesetz- Durchführungsverordnungen ansteht, wäre es aus Sicht des ISB begrüßenswert, wenn die Legalwaffenbesitzer übergreifend füreinander einstehen würden und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Gerade jetzt bräuchte es Zusammenhalt statt weitere Abgrenzung und Diffamierung untereinander. Das Waffengesetz gilt für alle Legalwaffenbesitzer: Jäger, Sammler, Schießsportausübende, Selbstverteidigungsschützen, Sportschützen, Waffenbesitzer (alphabetische Reihung). Es ist daher wichtig, dass diese Gruppen sich nicht gegenseitig bekämpfen, sondern sich akzeptieren und sich bewusst sind, dass sie auf gegenseitige Unterstützung angewiesen sind.
Der ASF und seine Mission
Der ASF ist ein Sportschützenverband, dessen Mitglieder Wurfscheibendisziplinen ausüben. Dafür werden ausschließlich Schrotflinten benötigt, die bis zur Novelle 2025 ab 18 Jahren frei erwerbbar waren. Es bestand somit die Möglichkeit diese Disziplinen auszuüben, ohne dafür ein waffenrechtliches Dokument zu beantragen. Nachdem es Schrotdisziplinen gibt, welche olympisch sind, konnte man sogar Olympiasieger werden, ohne jemals eine WBK beantragt zu haben oder eine psychologische Überprüfung absolvieren zu müssen.
Mit dem neuen Waffengesetz wird nun eine WBK und damit verbunden eine psychologische Überprüfung auch für diese Schrotflinten nötig. Dieser Umstand reduziert und erschwert den Nachwuchs beim Tontaubenschießen, wovon der ASF als Verein betroffen sein wird.
Zusätzlich ist noch die IPSC Austria, der österreichische Verein für IPSC-Schießen, Mitglied im ASF. IPSC ist eine dynamische Disziplin, welche hauptsächlich mit Pistolen und Halbautomaten durchgeführt wird. Für diese Waffen war schon immer eine WBK notwendig.
Nach der Aussendung scheint es dem ASF ein Anliegen zu sein, ausschließlich für Sportschützen einzustehen, die seine eigenen Disziplinen ausüben und alle anderen Schießsportinteressierte auszuschließen. Damit schwächt der ASF die Legalwaffenbesitzer insgesamt massiv und übersieht vor allem, dass viele Sportschützen über andere Disziplinen zu Schrotdisziplinen finden oder als Hobbyschützen beginnen. All diese Personen greift der ASF in seiner Aussendung aber massiv an und distanziert sich von ihnen.
Dass der ASF explizit immer wieder rein auf den sportlichen Begriff eingeht, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass dieser auch Sportförderungen erhält und diese weiterhin beziehen will. Dennoch kann nicht allen anderen Legalwaffenbesitzern automatisch unsportliches Verhalten vorgeworfen werden.
Der ISB und seine Mission
Die Intention des ISB war niemals andere Sportschützenverbände anzugreifen oder zu diffamieren oder bestimmte Disziplinen abzuwerten. Der Schießsport wird in unterschiedlichen Formen ausgeübt und praktiziert: Von dynamischen Schützen über Präzisionsschützen bis hin zu olympischen Luftgewehrschützen. Der Schießsport und seine Ausübenden sind vielfältig und unterschiedlich. Das macht aber nicht die eine Disziplin besser oder schlechter. Der ISB bietet auch nur eigene Disziplinen an um kein Konkurrenzdenken zu fördern, respektiert aber auch alle anderen Disziplinen. Jeder Schütze soll für sich selbst entscheiden, welche Disziplinen für ihn interessant sind.
Der ISB stand von Anfang an für alle Arten von Schießsportausübenden und Legalwaffenbesitzer. Das wird auch weiterhin so bleiben. Gerade deshalb wird sich der ISB auch nicht auf das Niveau des ASF begeben und diesen oder dessen Vorgehen öffentlich diskreditieren. Die Mission und die Werte des ISB finden auch regen Zuspruch, weshalb dieser in den letzten Jahren großen Zuwachs an Mitgliedern verzeichnete.
Der ISB hat sich bei der Gesetzesnovelle im letzten Jahr stark für alle Legalwaffenbesitzer eingesetzt. Dies hat auch dazu geführt, dass dieser mit Abstand die meisten Unterstützungserklärungen bei den Stellungnahmen erhielt:
Klarstellungen und Richtigstellungen
Einige Dinge, die der ASF in seiner Aussendung behauptet hat, entsprechen nicht der Wahrheit oder der Rechtslage. Daher werden folgende Dinge richtig gestellt:
- Entgegen der Darstellung des ASF in seiner Aussendung gibt es keine offizielle Anerkennung von Schießdisziplinen. Die Argumentation des ASF dahingehend, dass nur er anerkannte Disziplinen anbieten würde und die vom ISB nicht sportlich seien, ist schlichtweg falsch.
- Das erwähnte Schreiben des BMI ist nicht verfälscht, lediglich aus Datenschutzgründen sind persönliche Namen geschwärzt. Die Schwärzungen erfolgten nicht durch den ISB, sondern wurde schon DSGVO- Konform dem ISB von einer Behörde übermittelt.
- Die „Anerkennung“ von Sportverbänden des IOC oder AIMS sind keine Voraussetzungen dafür, ein Sport(schützen)verband zu sein. Sportverbände und Sportvereine existieren rechtskonform und bedürfen keiner „Anerkennung“ durch diese Organisationen, welche nur olympische Disziplinen vertreten.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Sportschützenverbänden.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Schießdisziplinen.
- Der ISB hat nach österreichischen Gesetzen definiert und dem jeweiligen nationalem Recht entsprechende Mitgliedsverbände aus 6 Staaten, in 3 weiteren Staaten eine Vertretung welche nach österreichischen Recht noch kein vollständiger Verband sind.
Damit hat der ISB eigene Vertretungen in 9 verschiedenen Ländern.
- Der ISB selbst ist Mitglied im WFSA, dem größten Dachverband der Welt mit über einhundert Millionen Mitgliedern, welcher sogar von den Vereinten Nationen (UNO) als NGO anerkannt ist. Des Weiteren ist der ISB Mitglied und zugleich die Vertretung der IDPA für Österreich, dem internationalen Verband für defensives Schießen (70 Mitgliedsländer), und in der AECAC, den in Brüssel registrierten Verband des zivilen Waffenhandels, welcher sich mit der Gesetzgebung in der EU befasst (14 Mitgliedsverbände innerhalb der EU).
- Sämtliche sportlichen Bewerbe des ISB werden nach international praktizierten sportlichen Grundsätzen, Sicherheitsbestimmungen und der entsprechenden Sportordnung abgehalten.
- Umlaufbewerbe werden nicht exklusiv beim ISB abgehalten, sondern auch von anderen Vereinen/Verbänden. Dabei wird die Einhaltung der Bewerbsvorgaben jeweils von einem Dritten überprüft, bestätigt und damit Fairness und sportliche Gleichstellung gewährleistet.
- Der ISB dient nicht nur dazu, waffenrechtliche Dokumente zu erhalten oder entsprechende Bestätigungen auszustellen. Der ISB bestätigt, sofern zutreffend und alle erforderlichen Parameter erfüllt wurden, die Sportschützeneigenschaft gemäß § 11b Waffengesetz.
- Die vom ASF explizit beschriebenen „paramilitärischen“ Bewerbe wurden allesamt nicht vom ISB-Ö veranstaltet und entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. Auch ist die Bezeichnung „paramilitärisch“ für die genannten Bewerbe schlichtweg falsch, und es wurden keine militärischen Ausrüstungsgegenstände, sondern nur am zivilen Markt frei verfügbare Utensilien bei diesen Veranstaltungen verwendet.
- Es gibt kein gerichtliches Vorgehen gegen den ISB durch den ASF oder den ÖSB, da hier die Grundlagen dafür fehlen. Diese Phrase wird seit längerem durch den ASF verbreitet, anscheinend um den Ruf des ISB zu schädigen.
Kritik des ASF an Selbstverteidigungsschützen
Der ASF übt massive Kritik an Selbstverteidigungsschützen in seiner Aussendung. Ohne dabei ins Detail zu gehen, sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigung ein waffenrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund für den Waffenbesitz – auch für Kategorie B – ist. Dies steht explizit im Waffengesetz! Sofern daher Legalwaffenbesitzer – rechtskonform – zu Selbstverteidigungszwecken Schusswaffen besitzen, so ist es zu begrüßen, wenn diese damit auch trainieren und umgehen können. Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Notwehr!
Nach der Aussendung des ASF wird der Anschein erweckt, dass dieser nicht möchte, dass Legalwaffenbesitzer mit ihren Schusswaffen trainieren, sofern es keine vom ASF anerkannte Disziplin ist. Aus Sicht des ISB ist jede Art des Trainings im Umgang mit den legal besessenen Schusswaffen zu begrüßen, wenn dies zur Sicherheit beiträgt. Nicht jedes Training ist auch gleichzeitig ein sportlicher Wettkampf. Hier scheint es beim ASF ebenso Unklarheiten zu geben.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigungsschießen und entsprechendes Training häufig auch von Personen absolviert wird, die im öffentlichen Sicherheitsdienst oder beim Bundesheer tätig sind, und damit ihre dienstlichen Fähigkeiten verbessern. Der ISB hat sehr viele Mitglieder aus dem Bereich Polizei und Militär, und wird auch diese weiterhin unterstützen, wenn sie ihre Schießfertigkeiten verbessern wollen.
Aussendung des BMI
Richtig ist, dass das BMI im Jänner 2026 eine Information an die Landespolizeidirektionen verschickt hat. Dieses Schreiben muss genau gelesen werden, um es nicht missverständlich zu interpretieren, weshalb hier einige Klarstellungen dazu getroffen werden:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsansicht des BMI, diese hat keine Bindungswirkung für Behörden. Vielmehr schreibt das BMI selbst, dass jede Behörde für sich selbst zu prüfen hat, welche Sportschützenverbände die Voraussetzungen gemäß § 11b Abs 4 Waffengesetz erfüllen.
- In dem Informationsschreiben geht es um die „Anerkennung“ von Sportverbänden. Die dazu getroffenen Aussagen sind zwar richtig, haben jedoch keinen Bezug zum Waffengesetz, sondern betreffen das Bundessportförderungsgesetz.
- Sport Austria bestätigt, dass der ISB kein Mitglied bei ihnen ist. Dies ist korrekt, der ISB vertritt auch keine dafür notwendigen olympischen Disziplinen. Der ISB bezieht auch keine Bundessportförderung.
- Das Waffengesetz bezieht sich auf nationale und internationale Sportschützenverbände und beruft sich dazu auf das Vereinsgesetz VerG 2002. Das hat keinen Bezug zum Bundessportförderungsgesetz und den dort beschriebenen Bundessportfachverbänden.
- Das Schreiben des BMI ist daher offenkundig irreführend für viele, welche nicht ausreichend juristische Qualifikationen haben. Ein Rechtsgutachten dazu wird gerade erstellt um falsche Interpretationen zu vermeiden.
Die nächsten Schritte
Der ISB hat seit seiner Gründung in alle Richtungen kommuniziert, dass er den Schießsport und den legalen Waffenbesitz fördern und unterstützen will und eine Zusammenarbeit mit anderen Vertretern der legalen Waffencommunity anstrebt. Der ISB hat auch bewusst nur Disziplinen aufgenommen, welche in Österreich noch nicht vertreten sind, um kein Konkurrenzdenken zu schaffen. Das wird auch weiterhin so bleiben und auch die Werte des ISB werden weiterhin die rechtskonforme Unterstützung aller legalen Waffenbesitzer sein.
Der ISB wurde eingeladen im März eine Stellungnahme zur Konsolidierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel abzugeben, im April stehen die nächsten Schritte zum geplanten Bleiverbot der EU für Sportschützen an.
Alles wichtige Aktivitäten, welche für die weitere Gesetzgebung in Österreich wichtig sind und welche Zeitressourcen fordern. Der ISB würde sich gerne darauf konzentrieren, statt sich gegen die erhobenen falschen Vorwürfe des ASF zu verteidigen.
Auch hier nimmt der ASF bewusst zukünftige weitere Gesetzesverschärfungen in Kauf, wenn er mit seiner Aussendung die Arbeitskraft des ISB beanspruchen will und damit sinnvolle und wichtige Einbringungen in Brüssel – auch für seine eigenen Schützen! – blockiert.
Aufgrund der nunmehr erfolgten Aussendung des ASF werden rechtliche Schritte durch unsere Anwälte geprüft. Auch wenn unsere Ressourcen besser an anderen Fronten eingesetzt wären, so zwingt der ASF den ISB, als Interessenvertretung aller Arten von Legalwaffenbesitzern, zu diesen Schritt.
Der Vorstand des ISB
Unter dem Titel „Wofür steht der Austria Sportschützen Fachverband?“ hat der Austria Sportschützen Fachverband (ASF) eine Aussendung verschickt, worin er über die politische Situation und den Schießsport aus seiner Sicht berichtet. Ebenso wurde darin der ISB und dessen Vorgehen – teilweise mit falschen und erfundenen Angaben – diffamiert. Aus diesem Grund sieht sich der ISB dazu veranlasst, Stellung zu nehmen und einiges klarzustellen.
Rechtliche Situation nach „Amoklauf“ in Graz
Richtig ist, dass der Vorfall an einer Grazer Schule und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich (!) zu einer Verschärfung des Waffengesetzes geführt haben. Dies betrifft nun aber nicht lediglich Sportschützen oder Schießsportausübende, sondern alle Legalwaffenbesitzer. Der ASF, als Bundes-Sportfachverband, vertritt laut seiner Aussendung ausschließlich die Rechte und Interessen von Sportschützen, nicht jedoch anderer Legalwaffenbesitzer. Damit werden auch viele Hobbyschützen, die keine Sportschützen im Sinne des Waffengesetzes sind, sondern lediglich Schießsportausübende, nicht vom ASF miteinbezogen und deren Interessen nicht vertreten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Sportschützeneigenschaft des Attentäters von Graz nicht bestätigt ist. Dieser war ein Waffenbesitzer, soweit medial bekannt, ob er aber als Sportschütze nach dem Waffengesetz zu qualifizieren war, ist nicht belegt.
Nachdem im letzten Jahr das Waffengesetz verschärft wurde und nunmehr die Novellierung der Waffengesetz- Durchführungsverordnungen ansteht, wäre es aus Sicht des ISB begrüßenswert, wenn die Legalwaffenbesitzer übergreifend füreinander einstehen würden und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Gerade jetzt bräuchte es Zusammenhalt statt weitere Abgrenzung und Diffamierung untereinander. Das Waffengesetz gilt für alle Legalwaffenbesitzer: Jäger, Sammler, Schießsportausübende, Selbstverteidigungsschützen, Sportschützen, Waffenbesitzer (alphabetische Reihung). Es ist daher wichtig, dass diese Gruppen sich nicht gegenseitig bekämpfen, sondern sich akzeptieren und sich bewusst sind, dass sie auf gegenseitige Unterstützung angewiesen sind.
Der ASF und seine Mission
Der ASF ist ein Sportschützenverband, dessen Mitglieder Wurfscheibendisziplinen ausüben. Dafür werden ausschließlich Schrotflinten benötigt, die bis zur Novelle 2025 ab 18 Jahren frei erwerbbar waren. Es bestand somit die Möglichkeit diese Disziplinen auszuüben, ohne dafür ein waffenrechtliches Dokument zu beantragen. Nachdem es Schrotdisziplinen gibt, welche olympisch sind, konnte man sogar Olympiasieger werden, ohne jemals eine WBK beantragt zu haben oder eine psychologische Überprüfung absolvieren zu müssen.
Mit dem neuen Waffengesetz wird nun eine WBK und damit verbunden eine psychologische Überprüfung auch für diese Schrotflinten nötig. Dieser Umstand reduziert und erschwert den Nachwuchs beim Tontaubenschießen, wovon der ASF als Verein betroffen sein wird.
Zusätzlich ist noch die IPSC Austria, der österreichische Verein für IPSC-Schießen, Mitglied im ASF. IPSC ist eine dynamische Disziplin, welche hauptsächlich mit Pistolen und Halbautomaten durchgeführt wird. Für diese Waffen war schon immer eine WBK notwendig.
Nach der Aussendung scheint es dem ASF ein Anliegen zu sein, ausschließlich für Sportschützen einzustehen, die seine eigenen Disziplinen ausüben und alle anderen Schießsportinteressierte auszuschließen. Damit schwächt der ASF die Legalwaffenbesitzer insgesamt massiv und übersieht vor allem, dass viele Sportschützen über andere Disziplinen zu Schrotdisziplinen finden oder als Hobbyschützen beginnen. All diese Personen greift der ASF in seiner Aussendung aber massiv an und distanziert sich von ihnen.
Dass der ASF explizit immer wieder rein auf den sportlichen Begriff eingeht, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass dieser auch Sportförderungen erhält und diese weiterhin beziehen will. Dennoch kann nicht allen anderen Legalwaffenbesitzern automatisch unsportliches Verhalten vorgeworfen werden.
Der ISB und seine Mission
Die Intention des ISB war niemals andere Sportschützenverbände anzugreifen oder zu diffamieren oder bestimmte Disziplinen abzuwerten. Der Schießsport wird in unterschiedlichen Formen ausgeübt und praktiziert: Von dynamischen Schützen über Präzisionsschützen bis hin zu olympischen Luftgewehrschützen. Der Schießsport und seine Ausübenden sind vielfältig und unterschiedlich. Das macht aber nicht die eine Disziplin besser oder schlechter. Der ISB bietet auch nur eigene Disziplinen an um kein Konkurrenzdenken zu fördern, respektiert aber auch alle anderen Disziplinen. Jeder Schütze soll für sich selbst entscheiden, welche Disziplinen für ihn interessant sind.
Der ISB stand von Anfang an für alle Arten von Schießsportausübenden und Legalwaffenbesitzer. Das wird auch weiterhin so bleiben. Gerade deshalb wird sich der ISB auch nicht auf das Niveau des ASF begeben und diesen oder dessen Vorgehen öffentlich diskreditieren. Die Mission und die Werte des ISB finden auch regen Zuspruch, weshalb dieser in den letzten Jahren großen Zuwachs an Mitgliedern verzeichnete.
Der ISB hat sich bei der Gesetzesnovelle im letzten Jahr stark für alle Legalwaffenbesitzer eingesetzt. Dies hat auch dazu geführt, dass dieser mit Abstand die meisten Unterstützungserklärungen bei den Stellungnahmen erhielt:
ISB Internationaler Schützenbund; Vorstand (301/SN)
Anzahl Unterstützungen: 6445
ASF Austria Sportschützen Fachverband; Bundessportfachverband (545/SN)
Anzahl Unterstützungen: 175
ÖSB Österreichischer Schützenbund (554/SN)
Anzahl Unterstützungen: 108
BSO Sport Austria Österreichische Bundes-Sportorganisation (614/SN)
Anzahl Unterstützungen: 5
Klarstellungen und Richtigstellungen
Einige Dinge, die der ASF in seiner Aussendung behauptet hat, entsprechen nicht der Wahrheit oder der Rechtslage. Daher werden folgende Dinge richtig gestellt:
- Entgegen der Darstellung des ASF in seiner Aussendung gibt es keine offizielle Anerkennung von Schießdisziplinen. Die Argumentation des ASF dahingehend, dass nur er anerkannte Disziplinen anbieten würde und die vom ISB nicht sportlich seien, ist schlichtweg falsch.
- Das erwähnte Schreiben des BMI ist nicht verfälscht, lediglich aus Datenschutzgründen sind persönliche Namen geschwärzt. Die Schwärzungen erfolgten nicht durch den ISB, sondern wurde schon DSGVO- Konform dem ISB von einer Behörde übermittelt.
- Die „Anerkennung“ von Sportverbänden des IOC oder AIMS sind keine Voraussetzungen dafür, ein Sport(schützen)verband zu sein. Sportverbände und Sportvereine existieren rechtskonform und bedürfen keiner „Anerkennung“ durch diese Organisationen, welche nur olympische Disziplinen vertreten.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Sportschützenverbänden.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Schießdisziplinen.
- Der ISB hat nach österreichischen Gesetzen definiert und dem jeweiligen nationalem Recht entsprechende Mitgliedsverbände aus 6 Staaten, in 3 weiteren Staaten eine Vertretung welche nach österreichischen Recht noch kein vollständiger Verband sind.
Damit hat der ISB eigene Vertretungen in 9 verschiedenen Ländern.
- Der ISB selbst ist Mitglied im WFSA, dem größten Dachverband der Welt mit über einhundert Millionen Mitgliedern, welcher sogar von den Vereinten Nationen (UNO) als NGO anerkannt ist. Des Weiteren ist der ISB Mitglied und zugleich die Vertretung der IDPA für Österreich, dem internationalen Verband für defensives Schießen (70 Mitgliedsländer), und in der AECAC, den in Brüssel registrierten Verband des zivilen Waffenhandels, welcher sich mit der Gesetzgebung in der EU befasst (14 Mitgliedsverbände innerhalb der EU).
- Sämtliche sportlichen Bewerbe des ISB werden nach international praktizierten sportlichen Grundsätzen, Sicherheitsbestimmungen und der entsprechenden Sportordnung abgehalten.
- Umlaufbewerbe werden nicht exklusiv beim ISB abgehalten, sondern auch von anderen Vereinen/Verbänden. Dabei wird die Einhaltung der Bewerbsvorgaben jeweils von einem Dritten überprüft, bestätigt und damit Fairness und sportliche Gleichstellung gewährleistet.
- Der ISB dient nicht nur dazu, waffenrechtliche Dokumente zu erhalten oder entsprechende Bestätigungen auszustellen. Der ISB bestätigt, sofern zutreffend und alle erforderlichen Parameter erfüllt wurden, die Sportschützeneigenschaft gemäß § 11b Waffengesetz.
- Die vom ASF explizit beschriebenen „paramilitärischen“ Bewerbe wurden allesamt nicht vom ISB-Ö veranstaltet und entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. Auch ist die Bezeichnung „paramilitärisch“ für die genannten Bewerbe schlichtweg falsch, und es wurden keine militärischen Ausrüstungsgegenstände, sondern nur am zivilen Markt frei verfügbare Utensilien bei diesen Veranstaltungen verwendet.
- Es gibt kein gerichtliches Vorgehen gegen den ISB durch den ASF oder den ÖSB, da hier die Grundlagen dafür fehlen. Diese Phrase wird seit längerem durch den ASF verbreitet, anscheinend um den Ruf des ISB zu schädigen.
Kritik des ASF an Selbstverteidigungsschützen
Der ASF übt massive Kritik an Selbstverteidigungsschützen in seiner Aussendung. Ohne dabei ins Detail zu gehen, sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigung ein waffenrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund für den Waffenbesitz – auch für Kategorie B – ist. Dies steht explizit im Waffengesetz! Sofern daher Legalwaffenbesitzer – rechtskonform – zu Selbstverteidigungszwecken Schusswaffen besitzen, so ist es zu begrüßen, wenn diese damit auch trainieren und umgehen können. Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Notwehr!
Nach der Aussendung des ASF wird der Anschein erweckt, dass dieser nicht möchte, dass Legalwaffenbesitzer mit ihren Schusswaffen trainieren, sofern es keine vom ASF anerkannte Disziplin ist. Aus Sicht des ISB ist jede Art des Trainings im Umgang mit den legal besessenen Schusswaffen zu begrüßen, wenn dies zur Sicherheit beiträgt. Nicht jedes Training ist auch gleichzeitig ein sportlicher Wettkampf. Hier scheint es beim ASF ebenso Unklarheiten zu geben.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigungsschießen und entsprechendes Training häufig auch von Personen absolviert wird, die im öffentlichen Sicherheitsdienst oder beim Bundesheer tätig sind, und damit ihre dienstlichen Fähigkeiten verbessern. Der ISB hat sehr viele Mitglieder aus dem Bereich Polizei und Militär, und wird auch diese weiterhin unterstützen, wenn sie ihre Schießfertigkeiten verbessern wollen.
Aussendung des BMI
Richtig ist, dass das BMI im Jänner 2026 eine Information an die Landespolizeidirektionen verschickt hat. Dieses Schreiben muss genau gelesen werden, um es nicht missverständlich zu interpretieren, weshalb hier einige Klarstellungen dazu getroffen werden:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsansicht des BMI, diese hat keine Bindungswirkung für Behörden. Vielmehr schreibt das BMI selbst, dass jede Behörde für sich selbst zu prüfen hat, welche Sportschützenverbände die Voraussetzungen gemäß § 11b Abs 4 Waffengesetz erfüllen.
- In dem Informationsschreiben geht es um die „Anerkennung“ von Sportverbänden. Die dazu getroffenen Aussagen sind zwar richtig, haben jedoch keinen Bezug zum Waffengesetz, sondern betreffen das Bundessportförderungsgesetz.
- Sport Austria bestätigt, dass der ISB kein Mitglied bei ihnen ist. Dies ist korrekt, der ISB vertritt auch keine dafür notwendigen olympischen Disziplinen. Der ISB bezieht auch keine Bundessportförderung.
- Das Waffengesetz bezieht sich auf nationale und internationale Sportschützenverbände und beruft sich dazu auf das Vereinsgesetz VerG 2002. Das hat keinen Bezug zum Bundessportförderungsgesetz und den dort beschriebenen Bundessportfachverbänden.
- Das Schreiben des BMI ist daher offenkundig irreführend für viele, welche nicht ausreichend juristische Qualifikationen haben. Ein Rechtsgutachten dazu wird gerade erstellt um falsche Interpretationen zu vermeiden.
Die nächsten Schritte
Der ISB hat seit seiner Gründung in alle Richtungen kommuniziert, dass er den Schießsport und den legalen Waffenbesitz fördern und unterstützen will und eine Zusammenarbeit mit anderen Vertretern der legalen Waffencommunity anstrebt. Der ISB hat auch bewusst nur Disziplinen aufgenommen, welche in Österreich noch nicht vertreten sind, um kein Konkurrenzdenken zu schaffen. Das wird auch weiterhin so bleiben und auch die Werte des ISB werden weiterhin die rechtskonforme Unterstützung aller legalen Waffenbesitzer sein.
Der ISB wurde eingeladen im März eine Stellungnahme zur Konsolidierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel abzugeben, im April stehen die nächsten Schritte zum geplanten Bleiverbot der EU für Sportschützen an.
Alles wichtige Aktivitäten, welche für die weitere Gesetzgebung in Österreich wichtig sind und welche Zeitressourcen fordern. Der ISB würde sich gerne darauf konzentrieren, statt sich gegen die erhobenen falschen Vorwürfe des ASF zu verteidigen.
Auch hier nimmt der ASF bewusst zukünftige weitere Gesetzesverschärfungen in Kauf, wenn er mit seiner Aussendung die Arbeitskraft des ISB beanspruchen will und damit sinnvolle und wichtige Einbringungen in Brüssel – auch für seine eigenen Schützen! – blockiert.
Aufgrund der nunmehr erfolgten Aussendung des ASF werden rechtliche Schritte durch unsere Anwälte geprüft. Auch wenn unsere Ressourcen besser an anderen Fronten eingesetzt wären, so zwingt der ASF den ISB, als Interessenvertretung aller Arten von Legalwaffenbesitzern, zu diesen Schritt.
Der Vorstand des ISB
21.02.2026
Werte Mitglieder!
Wir haben unserer Termine aktualisiert und auch das IDPA- Kursprogramm für 2026 fixiert.
Bei Interesse könnt ihr euch jetzt schon anmelden.
Wir freuen uns auch, dass die ersten ISB- Bewerbe in Kärnten stattfinden, damit unsere Mitglieder aus dem Süden keine so weite Anreisen haben.
Alle Veranstaltungen und den Kalender für 2026 findet ihr unter "Termine".
Wir sind kommende Woche in Nürnberg, DE um auf den beiden Fachmessen EnforceTac und IWA weitere Kontakte zu knüpfen.
Es findet auch neben der Messe eine zweitägige Konferenz mit allen wichtigen internationalen Verbänden in Nürnberg statt, wo wir als ISB eingeladen wurden einen Vortrag zu halten.
Ab 3. März sind wir im Büro zurück und werden dann alle bis dahin eingetroffenen Anfragen abarbeiten.
Wir freuen uns euch bei den nächsten Trainings oder Bewerben wieder zu sehen,
Euer Team des ISB
Wir haben unserer Termine aktualisiert und auch das IDPA- Kursprogramm für 2026 fixiert.
Bei Interesse könnt ihr euch jetzt schon anmelden.
Wir freuen uns auch, dass die ersten ISB- Bewerbe in Kärnten stattfinden, damit unsere Mitglieder aus dem Süden keine so weite Anreisen haben.
Alle Veranstaltungen und den Kalender für 2026 findet ihr unter "Termine".
Wir sind kommende Woche in Nürnberg, DE um auf den beiden Fachmessen EnforceTac und IWA weitere Kontakte zu knüpfen.
Es findet auch neben der Messe eine zweitägige Konferenz mit allen wichtigen internationalen Verbänden in Nürnberg statt, wo wir als ISB eingeladen wurden einen Vortrag zu halten.
Ab 3. März sind wir im Büro zurück und werden dann alle bis dahin eingetroffenen Anfragen abarbeiten.
Wir freuen uns euch bei den nächsten Trainings oder Bewerben wieder zu sehen,
Euer Team des ISB
13.02.2026
Werte Mitglieder,
wir hatten heute einen Termin im Innenministerium, um die aktuelle Situation rund um die Bestätigungen für große Magazine abzuklären.
Der ÖSB (Österreichische Schützenbund) hat in den vergangenen Tagen eine E-Mail versenden lassen, wo er selbst angibt „in den letzten Monaten“ gemeinsam mit dem ASF (Austria Sportschützen Fachverband) beim „zuständigen Minister“ gegen den ISB Opposition zu betreiben.
Ziel dieses Vorgehens war es, dass der ISB keine Bestätigungen mehr für die großen Magazine ausstellen darf.
Es wird in der Aussendung des ÖSB überdies ein Schreiben der Sport Austria BSO (wo ÖSB und ASF Mitglied sind) erwähnt, worin die Sport Austria die Meinung vertritt, dass Verbände nur dann als anerkannt gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind, oder wenn ein Verband vom Olympischen Komitee anerkannt ist.
Damit ist jede Disziplin, welche nicht olympisch ist, von vorne herein ausgenommen. Eine Anerkennung durch die genannten Organisationen für nicht-olympische Sportarten, wie zB Schießsport, ist nicht möglich.
Das Schreiben der Sport Austria fokussiert sich jedoch ausschließlich auf die „Anerkennung“ von Verbänden. Eine solche Anerkennung ist jedoch im WaffG nicht gefordert, sondern lediglich für das Bundessportförderungsgesetz notwendig. (Der ISB hat niemals um eine Förderung angesucht.)
Das Schreiben der Sport Austria fokussiert sich jedoch ausschließlich auf die „Anerkennung“ von Verbänden. Eine solche Anerkennung ist jedoch im WaffG nicht gefordert, sondern lediglich für das Bundessportförderungsgesetz notwendig. (Der ISB hat niemals um eine Förderung angesucht.)
Das Schreiben der Sport Austria ist somit inhaltlich zwar richtig, hat allerdings keinen Bezug zum WaffG und ist deshalb für große Magazine nicht relevant.
Am 13.01.2026 hat das Innenministerium (BMI) eine Rechtsmeinung ausgesendet, dass das BMI nicht für eine Anerkennung eines Sportschützenverbandes zuständig sei, sondern dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. (Damit sind nur die großen Magazine gemeint und keine anderen Bestätigungen.)
Es hat bezüglich Sportschützen keine Änderungen im neuen Gesetz gegeben.
Am 13.01.2026 hat das Innenministerium (BMI) eine Rechtsmeinung ausgesendet, dass das BMI nicht für eine Anerkennung eines Sportschützenverbandes zuständig sei, sondern dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. (Damit sind nur die großen Magazine gemeint und keine anderen Bestätigungen.)
Es hat bezüglich Sportschützen keine Änderungen im neuen Gesetz gegeben.
Somit kann nach wie vor jede österreichische Behörde die Bestätigungen des ISB für große Magazine anerkennen.
Erwähnenswert ist noch, dass das BMI im Jahr 2022 in einem Verfahren der Meinung war, dass der ISB alle gesetzlichen Vorgaben für die Bestätigungen für große Magazine erfüllt, und das auch schriftlich bestätigt hat.
In der Aussendung des ÖSB, welcher uns anscheinend als Konkurrenz betrachtet, wird der Fall so dargestellt, dass nur mehr Bestätigungen des ÖSB und des ASF gültig sind. Dies ist nicht richtig.
Wir hatten heute wegen dieser Angelegenheit eine Besprechung mit den zuständigen Vertretern des BMI. Dabei sind folgende Punkte klar hervorgekommen:
- Das Schreiben des BMI ist ausschließlich eine Rechtsmeinung des BMI und NICHT verbindlich für die Waffenbehörden.
- Es gibt nach Ansicht des BMI KEINEN Verband in Österreich, der die Voraussetzungen des § 11b Abs 4 WaffG ohne vorherige Prüfung der Behörde erfüllt. Waffenbehörden haben auch Bestätigungen des ÖSB und des ASF dahingehend zu prüfen, ob diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Behörden können die Bestätigungen des ISB für große Magazine weiterhin anerkennen, wenn sie im Zuge des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass § 11b Abs 4 WaffG erfüllt ist.
Weiteres Vorgehen:
Wir arbeiten daran, die Verbandseigenschaft des ISB gutachterlich feststellen zu lassen. Dieses Gutachten ist dann ein gewichtiges Argument bei jeder Behörde.
Erwähnenswert ist noch, dass das BMI im Jahr 2022 in einem Verfahren der Meinung war, dass der ISB alle gesetzlichen Vorgaben für die Bestätigungen für große Magazine erfüllt, und das auch schriftlich bestätigt hat.
In der Aussendung des ÖSB, welcher uns anscheinend als Konkurrenz betrachtet, wird der Fall so dargestellt, dass nur mehr Bestätigungen des ÖSB und des ASF gültig sind. Dies ist nicht richtig.
Wir hatten heute wegen dieser Angelegenheit eine Besprechung mit den zuständigen Vertretern des BMI. Dabei sind folgende Punkte klar hervorgekommen:
- Das Schreiben des BMI ist ausschließlich eine Rechtsmeinung des BMI und NICHT verbindlich für die Waffenbehörden.
- Es gibt nach Ansicht des BMI KEINEN Verband in Österreich, der die Voraussetzungen des § 11b Abs 4 WaffG ohne vorherige Prüfung der Behörde erfüllt. Waffenbehörden haben auch Bestätigungen des ÖSB und des ASF dahingehend zu prüfen, ob diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Behörden können die Bestätigungen des ISB für große Magazine weiterhin anerkennen, wenn sie im Zuge des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass § 11b Abs 4 WaffG erfüllt ist.
Weiteres Vorgehen:
Wir arbeiten daran, die Verbandseigenschaft des ISB gutachterlich feststellen zu lassen. Dieses Gutachten ist dann ein gewichtiges Argument bei jeder Behörde.
Bis dahin sind die Waffenbehörden jedenfalls dazu angehalten, die Verbandseigenschaft des ISB selbständig festzustellen. Die Rechtsmeinung des BMI ist nicht verbindlich!
Persönliche Worte des Vorstands zu der Situation:
Wir haben seit unserer Gründung darauf hingewiesen, uns nicht als Konkurrenz zu anderen Verbänden zu verstehen. Im ISB haben wir eigene Disziplinen, wir bieten keine Schießsportart eines anderen Verbandes an.
Für uns zählt das Miteinander, die internationale Verbindung und der Austausch unter den Sportschützen und anderer legalen Waffenbesitzer.
Wir wollen auch keinen Schützen vorschreiben, welche Disziplinen für ihn gut sind oder nicht. Das hat jeder Schütze für sich selbst zu entscheiden.
Persönliche Worte des Vorstands zu der Situation:
Wir haben seit unserer Gründung darauf hingewiesen, uns nicht als Konkurrenz zu anderen Verbänden zu verstehen. Im ISB haben wir eigene Disziplinen, wir bieten keine Schießsportart eines anderen Verbandes an.
Für uns zählt das Miteinander, die internationale Verbindung und der Austausch unter den Sportschützen und anderer legalen Waffenbesitzer.
Wir wollen auch keinen Schützen vorschreiben, welche Disziplinen für ihn gut sind oder nicht. Das hat jeder Schütze für sich selbst zu entscheiden.
Je nach individuellem Interesse kann sich ein Sportschütze den für ihn passenden Verein/Verband aussuchen.
Jeder Konkurrenzkampf schwächt die ohnehin sehr kleine Community der Sportschützen, wir hätten deshalb gehofft, dass auch bei anderen Verbänden die Vernunft größer ist als das Ego.
Euer Vorstand des ISB
Jeder Konkurrenzkampf schwächt die ohnehin sehr kleine Community der Sportschützen, wir hätten deshalb gehofft, dass auch bei anderen Verbänden die Vernunft größer ist als das Ego.
Euer Vorstand des ISB
09.02.2026
Stellungnahme zur geänderten Rechtsmeinung des BMI
Werte Mitglieder,
wie wir heute erfahren haben, wurde kürzlich eine neue Rechtsmeinung des BMI versendet. Anlass dafür scheint ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes aus Dezember 2025 zu sein, welches besagt, dass es keine sportliche Begründung für den Besitz einer Pumpgun gibt.
Der ISB hat mit dem Verfahren keine Verbindung, sondern war es ein Schütze eines anderen Verbandes.
In diesem Schreiben – das weder ein Erlass oder ein Bescheid ist – schließt sich das BMI der Meinung der Sport Austria Bundessportorganisation an, dass nur Verbände als „international anerkannt“ gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind oder vom Olympischen Komitee anerkannt wurden. Eine solche Anerkennung setzt jedoch die Ausübung einer olympischen Disziplin voraus.
In der ausgesendeten Rechtsmeinung wird erwähnt, dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. Damit sind nur die großen Magazine gemeint.
Wir haben am Freitag einen Termin mit unseren Anwälten im BMI und klären die Situation ab.
Wir ersuchen euch als Mitglieder ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen.
In diesem Schreiben – das weder ein Erlass oder ein Bescheid ist – schließt sich das BMI der Meinung der Sport Austria Bundessportorganisation an, dass nur Verbände als „international anerkannt“ gelten, wenn sie Mitglied bei ihr selbst sind oder vom Olympischen Komitee anerkannt wurden. Eine solche Anerkennung setzt jedoch die Ausübung einer olympischen Disziplin voraus.
In der ausgesendeten Rechtsmeinung wird erwähnt, dass jede Waffenbehörde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu prüfen und zu würdigen hat, ob eine vom ISB ausgestellte Bestätigung unter die Bestimmung des § 11b Abs. 4 Waffengesetz fällt. Damit sind nur die großen Magazine gemeint.
Wir haben am Freitag einen Termin mit unseren Anwälten im BMI und klären die Situation ab.
Wir ersuchen euch als Mitglieder ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen.
Wir werden euch nächste Woche über das Ergebnis der Besprechung informieren.
Hier die vorhandenen Unterlagen, damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt:
👉 Sport_Austria_Schreiben
👉 Rechtsmeinung_des_BMI_13.01.2026
👉 Gerichtsurteil_welches_nichts_mit_dem_ISB_zu_tun_hat
Euer Vorstand des ISB
Hier die vorhandenen Unterlagen, damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt:
👉 Sport_Austria_Schreiben
👉 Rechtsmeinung_des_BMI_13.01.2026
👉 Gerichtsurteil_welches_nichts_mit_dem_ISB_zu_tun_hat
Euer Vorstand des ISB
10.01.2026
Werte Mitglieder!
Mit 1. Jänner ist der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr bei allen Mitgliedern fällig.
Wir buchen deshalb am 9. Februar bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2026 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 25.01.2025 eure neuen Bankdaten übermitteln, damit es bei der Sepa- Lastschrift keine Probleme gibt.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben.
Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme mit fehlenden Mitteilungen.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob wir euren neuen IBAN und BIC schon haben, dann im Zweifelsfall nochmals zusenden.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier gleich eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
An unsere neuen Mitglieder: Willkommen im ISB, eure Ausweise werden nächste Woche versendet.
Bei euch wird ebenfalls in der ersten Februarwoche der Mitgliedsbeitrag eingezogen, bitte mit eurer Bank abklären ob die Sepa- Lastschrift bei eurem Konto funktioniert.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Auf ein erfolgreiches Jahr 2026!
Euer Team des ISB
Mit 1. Jänner ist der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr bei allen Mitgliedern fällig.
Wir buchen deshalb am 9. Februar bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2026 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 25.01.2025 eure neuen Bankdaten übermitteln, damit es bei der Sepa- Lastschrift keine Probleme gibt.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben.
Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme mit fehlenden Mitteilungen.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob wir euren neuen IBAN und BIC schon haben, dann im Zweifelsfall nochmals zusenden.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier gleich eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
An unsere neuen Mitglieder: Willkommen im ISB, eure Ausweise werden nächste Woche versendet.
Bei euch wird ebenfalls in der ersten Februarwoche der Mitgliedsbeitrag eingezogen, bitte mit eurer Bank abklären ob die Sepa- Lastschrift bei eurem Konto funktioniert.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Auf ein erfolgreiches Jahr 2026!
Euer Team des ISB