20.06.2025
Gesetzgebung in Österreich
Wir erklären euch hier vereinfacht und leicht verständlich, wie die Gesetzgebung in Österreich sinngemäß abläuft. Nachdem bei jedem neuen Gesetzesvorschlag durch die Medienberichte ein Großteil der Bevölkerung glaubt, dass ein neues Gesetz schon beschlossen wurde, ist hier Erklärungsbedarf gegeben.
In dieser Grafik von der offiziellen Parlamentsseite ist der Ablauf_der_Gesetzgebung ersichtlich.
Hier die wichtigsten Punkte erklärt:
Gesetzesvorschlag: Einen Gesetzesvorschlag kann so gut wie jeder schreiben. Er hat noch keine Bedeutung und kann jahrelang in Schubladen herumliegen, bis es gerade günstig erscheint ihn einzubringen. Über Gesetzesvorschläge kann man die Gesinnung und Einstellung des Verfassers erkennen und jeder Wähler kann sich hier eine Entscheidungshilfe für die nächsten Wahlen schaffen.
Die gerade aktuell geplante Verschärfung des WaffG geht auf den Druck durch die Grünen und Kommunisten zurück.
Erste Lesung im Plenum: Der Gesetzesvorschlag wird dem Parlament (Regierung und Opposition) vorgestellt, es kann darüber diskutiert werden.
Zuweisung: danach wird der Gesetzesvorschlag dem jeweilig zuständigen Ausschuss im Nationalrat zur Bearbeitung zugewiesen.
Verfahren im Ausschuss: hier wird nach der Zuweisung über den Vorschlag beraten und begutachtet.
Abänderungsanträge können eingebracht werden.
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-funktionieren-Begutachtungsverfahren-zu-Gesetzentwuerfen
Im Begutachtungsverfahren können Behörden, Interessenvertretungen, Verbände usw. oder die Öffentlichkeit über Gesetzentwürfe informiert werden und Gelegenheit bekommen, dazu Stellung zu nehmen. Hier ist der Punkt, wo wir als ISB und unsere Mitglieder aktiv werden müssen wenn es zu weiteren Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes kommt.
Der Gesetzesvorschlag muss für die Begutachtung auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht werden, jeder Bürger kann dann seine Meinung und Fachwissen dort einbringen:
https://www.parlament.gv.at/beteiligen
Ein Begutachtungsverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen.
Verfahren im Plenum: in der zweiten und dritten Lesung wird nun im gesamten Nationalrat über den Entwurf debattiert, es können weitere Abänderungsanträge eingebracht werden.
Danach kommt es zur Abstimmung.
Wird der Gesetzesentwurf angenommen, wird er an das Bundeskanzleramt übermittelt, wird durch den Bundespräsident und den Bundeskanzler beurkundet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Erst dann hat ein neues Gesetz Gültigkeit.
Wir erklären euch hier vereinfacht und leicht verständlich, wie die Gesetzgebung in Österreich sinngemäß abläuft. Nachdem bei jedem neuen Gesetzesvorschlag durch die Medienberichte ein Großteil der Bevölkerung glaubt, dass ein neues Gesetz schon beschlossen wurde, ist hier Erklärungsbedarf gegeben.
In dieser Grafik von der offiziellen Parlamentsseite ist der Ablauf_der_Gesetzgebung ersichtlich.
Hier die wichtigsten Punkte erklärt:
Gesetzesvorschlag: Einen Gesetzesvorschlag kann so gut wie jeder schreiben. Er hat noch keine Bedeutung und kann jahrelang in Schubladen herumliegen, bis es gerade günstig erscheint ihn einzubringen. Über Gesetzesvorschläge kann man die Gesinnung und Einstellung des Verfassers erkennen und jeder Wähler kann sich hier eine Entscheidungshilfe für die nächsten Wahlen schaffen.
Die gerade aktuell geplante Verschärfung des WaffG geht auf den Druck durch die Grünen und Kommunisten zurück.
Erste Lesung im Plenum: Der Gesetzesvorschlag wird dem Parlament (Regierung und Opposition) vorgestellt, es kann darüber diskutiert werden.
Zuweisung: danach wird der Gesetzesvorschlag dem jeweilig zuständigen Ausschuss im Nationalrat zur Bearbeitung zugewiesen.
Verfahren im Ausschuss: hier wird nach der Zuweisung über den Vorschlag beraten und begutachtet.
Abänderungsanträge können eingebracht werden.
https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-funktionieren-Begutachtungsverfahren-zu-Gesetzentwuerfen
Im Begutachtungsverfahren können Behörden, Interessenvertretungen, Verbände usw. oder die Öffentlichkeit über Gesetzentwürfe informiert werden und Gelegenheit bekommen, dazu Stellung zu nehmen. Hier ist der Punkt, wo wir als ISB und unsere Mitglieder aktiv werden müssen wenn es zu weiteren Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes kommt.
Der Gesetzesvorschlag muss für die Begutachtung auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht werden, jeder Bürger kann dann seine Meinung und Fachwissen dort einbringen:
https://www.parlament.gv.at/beteiligen
Ein Begutachtungsverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen.
Verfahren im Plenum: in der zweiten und dritten Lesung wird nun im gesamten Nationalrat über den Entwurf debattiert, es können weitere Abänderungsanträge eingebracht werden.
Danach kommt es zur Abstimmung.
Wird der Gesetzesentwurf angenommen, wird er an das Bundeskanzleramt übermittelt, wird durch den Bundespräsident und den Bundeskanzler beurkundet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Erst dann hat ein neues Gesetz Gültigkeit.
18.06.2025
Geplante Änderung im Waffengesetz:
Unsere Anmerkungen zum Protokoll zur heutigen Ministerratssitzung:
Unsere Anmerkungen zum Protokoll zur heutigen Ministerratssitzung:
Mit Spannung wurde der Beschluss des Ministerrates von heute Vormittag erwartet, das offizielle Dokument dazu wurde gerade veröffentlicht.
Zuerst sei anzumerken:
Ein Beschluss ist nur ein Wegweiser, in welche Richtung eine Gesetzesänderung gehen soll.
Alle Details, die Umsetzung usw. durchlaufen mehreren Prüfprozessen, bis es dann (meist in einigen Monaten), zu einem Gesetz kommt.
Bei diesen Prüfprozessen und Evaluierungen kann sich noch einiges ändern, auch wir als ISB können uns hier sinnvoll und konstruktiv einbringen.
Jetzt trifft genau das zu, was wir seit 5 Jahren immer und immer wieder predigen:
Je mehr Mitglieder wir haben, umso mehr zählen unsere Argumente, umso besser finden wir gehör.
Es sind schon einige Gespräche mit Vertretern der Politik und Behörden im Vorfeld geführt worden, und uns wurde mit Respekt seitens der Gesprächspartner begegnet. Deshalb gehen wir auch davon aus, weiterhin eine vernünftige Gesprächsbasis mit den Verantwortlichen zu haben.
Zuerst sei anzumerken:
Ein Beschluss ist nur ein Wegweiser, in welche Richtung eine Gesetzesänderung gehen soll.
Alle Details, die Umsetzung usw. durchlaufen mehreren Prüfprozessen, bis es dann (meist in einigen Monaten), zu einem Gesetz kommt.
Bei diesen Prüfprozessen und Evaluierungen kann sich noch einiges ändern, auch wir als ISB können uns hier sinnvoll und konstruktiv einbringen.
Jetzt trifft genau das zu, was wir seit 5 Jahren immer und immer wieder predigen:
Je mehr Mitglieder wir haben, umso mehr zählen unsere Argumente, umso besser finden wir gehör.
Es sind schon einige Gespräche mit Vertretern der Politik und Behörden im Vorfeld geführt worden, und uns wurde mit Respekt seitens der Gesprächspartner begegnet. Deshalb gehen wir auch davon aus, weiterhin eine vernünftige Gesprächsbasis mit den Verantwortlichen zu haben.
Aus dem Protokoll:
„an den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen orientiertes Waffenrecht ohne die bereits strengen Bestimmungen wie für Jagd und den Schießsport einzugreifen.“
Anmerkung: Dies gibt Hoffnung, dass für Sportschützen nicht besondere Verschärfungen geplant sind.
„an den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen orientiertes Waffenrecht ohne die bereits strengen Bestimmungen wie für Jagd und den Schießsport einzugreifen.“
Anmerkung: Dies gibt Hoffnung, dass für Sportschützen nicht besondere Verschärfungen geplant sind.
• Der Erwerb von Schusswaffen darf nur nach Überprüfung der Zuverlässigkeit möglich sein.
Anmerkung: Das war schon immer so.
• Es ist eine Ausweitung, Überarbeitung und Verschärfung der waffenpsychologischen Gutachten erforderlich.
Anmerkung: Dazu ist kein Gesetz notwendig, kann jederzeit durch Verordnung umgesetzt werden.
Anmerkung: Dazu ist kein Gesetz notwendig, kann jederzeit durch Verordnung umgesetzt werden.
• Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Einrichtungen der psychischen Gesundheit soll deutlich verbessert werden. So sollen beispielsweise die Ergebnisse psychologischer Untersuchungen im Rahmen der Stellung, insbesondere bei Feststellung der Untauglichkeit durch die Stellungskommission, künftig für die Waffenbehörden zugänglich sein.
Anmerkung: Hätte schon längst so durchgeführt werden sollen. Gefährliche Personen müssen entsprechend behandelt werden und sollen keinesfalls eine Waffe besitzen, egal ob legal oder illegal.
• Privater Waffenverkauf soll nur unter Einbindung eines registrierten Händlers stattfinden, insbesondere um eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung allfälliger Waffenverbote sicherstellen zu können.
Anmerkung: Kat A und B kann bisher nur mit Meldung an die Behörde weitergegeben werden, für Kat C bisher schon nur durch Registrierung im ZWR durch einen Fachhändler.
Anmerkung: Kat A und B kann bisher nur mit Meldung an die Behörde weitergegeben werden, für Kat C bisher schon nur durch Registrierung im ZWR durch einen Fachhändler.
• Bei durch ein Gericht angenommener Gefährlichkeit oder mangelnder Verlässlichkeit ist ein Waffenverbot zu verhängen.
Anmerkung: Waffenverbote können schon seit längerem sehr einfach ausgesprochen werden.
Anmerkung: Waffenverbote können schon seit längerem sehr einfach ausgesprochen werden.
• Der tatsächliche Bedarf an einer Waffenbesitzkarte ist im Rahmen des psychologischen Gutachtens darzulegen.
Anmerkung: Seit 1996 ist schon der Bedarf an einer WBK zu rechtfertigen und zu erklären.
Anmerkung: Seit 1996 ist schon der Bedarf an einer WBK zu rechtfertigen und zu erklären.
• Um die sicherheitspolitische Verantwortung beim Erwerb von Schusswaffen weiter zu stärken, soll das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B künftig – mit wenigen eng definierten Ausnahmen – auf 25 Jahre angehoben werden.
Anmerkung: hier kommt es auf die „definierten Ausnahmen“ an, wir gehen davon aus, dass es für Sportschützen und Jäger gilt.
Wir halten dieses Alter für Fälle ohne Ausnahmegrund als zu hoch gegriffen und werden uns hier für eine Senkung einsetzen.
Anmerkung: hier kommt es auf die „definierten Ausnahmen“ an, wir gehen davon aus, dass es für Sportschützen und Jäger gilt.
Wir halten dieses Alter für Fälle ohne Ausnahmegrund als zu hoch gegriffen und werden uns hier für eine Senkung einsetzen.
• Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Anmerkung: Die Beschränkung von 8 Jahren betrifft nur neue WBK´s, diese Regelung ist aber schon aus Kapazitätsgründen nicht administrierbar. Wir werden uns hier gegen eine Befristung einsetzen.
Wie die Verschärfung der 5-jährigen Überprüfung (§25 WaffG) aussehen soll, ist noch offen.
Anmerkung: Die Beschränkung von 8 Jahren betrifft nur neue WBK´s, diese Regelung ist aber schon aus Kapazitätsgründen nicht administrierbar. Wir werden uns hier gegen eine Befristung einsetzen.
Wie die Verschärfung der 5-jährigen Überprüfung (§25 WaffG) aussehen soll, ist noch offen.
• Die Zuordnung von Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien gemäß Waffengesetz wird evaluiert.
Anmerkung: Die Kategorien A, B und C sind bereits genau definiert, wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.
Anmerkung: Die Kategorien A, B und C sind bereits genau definiert, wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.
• Der Erwerb von Kategorie-C-Waffen soll künftig grundsätzlich erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich sein. Für unter 25-Jährige wird eine eigene altersabhängige Waffenkarte (analog zur Waffenbesitzkarte) vorgesehen. Damit wird der Zugang noch stärker an Reife, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsinteresse gekoppelt.
Anmerkung: Betrifft zB Repetiergewehre, welche bisher frei ab 18 waren. Also nach dieser Vorlage danach frei ab 25, ansonsten eine „altersabhängige Waffenkarte“.
Wie dieses neue Dokument gehandhabt werden soll, dazu gibt es noch keine Vorstellung.
Wir werden dazu Gespräche führen.
Anmerkung: Betrifft zB Repetiergewehre, welche bisher frei ab 18 waren. Also nach dieser Vorlage danach frei ab 25, ansonsten eine „altersabhängige Waffenkarte“.
Wie dieses neue Dokument gehandhabt werden soll, dazu gibt es noch keine Vorstellung.
Wir werden dazu Gespräche führen.
• Für den Ersterwerb jeder Schusswaffe sollte eine vierwöchige „Abkühlphase“ erforderlich sein, sofern das waffenrechtliche Dokument nicht aufgrund einer akuten Bedrohungssituation ausgestellt wurde.
Anmerkung: Die bisherige Abkühlphase von 3 Tagen für den Kauf von Kat C Waffen durch Personen ohne WBK oder WP wird verlängert. Wir halten die Formulierung dieses Punktes für verbesserungswürdig, da er einige Unklarheiten enthält, und werden diesbezüglich Gespräche führen.
Zum Abschluss:
Beschlüsse und Gesetzesvorlagen sind noch lange keine Gesetze, in der Gesetzgebungsphase sind noch viele Änderungen möglich.
Gemeinsam sind wir stark, also setzen wir uns für unsere Rechte, unseren Sport und unser Eigentum ein.
Wir halten euch bei allen wichtigen Ereignissen auf dem Laufenden und informieren euch umgehend sobald es etwas Neues gibt.
Euer Team des ISB
Anmerkung: Die bisherige Abkühlphase von 3 Tagen für den Kauf von Kat C Waffen durch Personen ohne WBK oder WP wird verlängert. Wir halten die Formulierung dieses Punktes für verbesserungswürdig, da er einige Unklarheiten enthält, und werden diesbezüglich Gespräche führen.
Zum Abschluss:
Beschlüsse und Gesetzesvorlagen sind noch lange keine Gesetze, in der Gesetzgebungsphase sind noch viele Änderungen möglich.
Gemeinsam sind wir stark, also setzen wir uns für unsere Rechte, unseren Sport und unser Eigentum ein.
Wir halten euch bei allen wichtigen Ereignissen auf dem Laufenden und informieren euch umgehend sobald es etwas Neues gibt.
Euer Team des ISB
16.06.2025
https://on.orf.at/video/14280122/das-gespraech-mit-susanne-schnabl-strengeres-waffengesetz-schuetzt-das-unsere-kinder
Gestern Abend fand im ORF eine Diskussion zwischen dem bekannten Waffenrechtsexperten Dr. Raoul Wagner, dem Bundespolizeidirektor General Michael Takacs, der Psychiaterin Dr. Adelheid Kastner sowie der Nationalratsabgeordnete Meri Disoski von den Grünen statt.
Frau Disoski stand mit ihren leeren Phrasen nach einem Verbot des privaten Waffenbesitzes allein da.
Sowohl General Takacs, als auch Dr. Kastner konnten klarstellten, dass kein Gesetz der Welt solche Terroranschläge verhindern könne, weil an der ersten Stelle der Entschluss des Täters stehe und erst dann die Werkzeuge gewählt werden. Diese könne sich der Täter dann auf illegale Weise beschaffen oder andere Tatwerkzeuge wählen.
Auch Dr. Wagner argumentierte gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes, da bereits bei richtiger Anwendung mit dem vorhandenen Gesetz gefährliche Personen vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden können, und Verbote eine Maßnahme totalitärer Systeme sei, jeder Mensch habe das Recht sich zu verteidigen.
Als ISB sprechen wir dem Herrn General Takacs unsere Hochachtung und Anerkennung für seine faktenbezogene Analyse aus und bedanken uns auch bei unserem Freund Dr. Raoul Wagner für die exzellente Vorbringung der richtigen Argumente.
Gestern Abend fand im ORF eine Diskussion zwischen dem bekannten Waffenrechtsexperten Dr. Raoul Wagner, dem Bundespolizeidirektor General Michael Takacs, der Psychiaterin Dr. Adelheid Kastner sowie der Nationalratsabgeordnete Meri Disoski von den Grünen statt.
Frau Disoski stand mit ihren leeren Phrasen nach einem Verbot des privaten Waffenbesitzes allein da.
Sowohl General Takacs, als auch Dr. Kastner konnten klarstellten, dass kein Gesetz der Welt solche Terroranschläge verhindern könne, weil an der ersten Stelle der Entschluss des Täters stehe und erst dann die Werkzeuge gewählt werden. Diese könne sich der Täter dann auf illegale Weise beschaffen oder andere Tatwerkzeuge wählen.
Auch Dr. Wagner argumentierte gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes, da bereits bei richtiger Anwendung mit dem vorhandenen Gesetz gefährliche Personen vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden können, und Verbote eine Maßnahme totalitärer Systeme sei, jeder Mensch habe das Recht sich zu verteidigen.
Als ISB sprechen wir dem Herrn General Takacs unsere Hochachtung und Anerkennung für seine faktenbezogene Analyse aus und bedanken uns auch bei unserem Freund Dr. Raoul Wagner für die exzellente Vorbringung der richtigen Argumente.
11.06.2025
Der 10. Juni 2025 ist ein trauriger Tag in der Geschichte Österreichs. Tragische und auch sinnlose Ereignisse, die wir bis dato nur aus dem Ausland kannten, haben nun auch unsere Heimat erreicht.
Unsere Gedanken sind über die allgemeine Staatstrauer hinaus bei den Familienmitgliedern und Freunden, die gestern einen geliebten Menschen verloren haben. Niemand kann sich auch nur im Ansatz den Schmerz der Eltern und Angehörigen der Opfer des Grazer Amokschützen vorstellen.
Eben jene Gedanken sollen nicht nur Anteil an dem aktuellen Leid nehmen, sondern auch nach den Ursachen solcher Taten fragen und geeignete Präventionsmaßnahmen einfordern.
Nach nicht einmal 48 Stunden rücken die Motive des Attentäters von Graz in den Hintergrund und der laute Schrei Einzelner nach einem allgemeinen Waffenverbot hallt durch unser Land.
Haben diese Stimmen auch den privaten Besitz von Automobilen nach der Grazer Amokfahrt von 2015 gefordert oder den allgemeinen Besitz von Messern in Folge unzähliger Messerstechereien in diversen Problembezirken? Die Antwort ist NEIN.
Niemanden wird mit einem allgemeinen Verbot von Automobilen, Messern oder eben auch Waffen geholfen sein. Diese sind lediglich Werkzeuge und verleiten per se niemanden zu kriminellen Handlungen.
Legalwaffenbesitzer zählen zu einer Personengruppe, die in besonderer Weise auf ihren Leumund achten müssen. Im Wissen, dass eine unbedachte Äußerung, ein Glas zu viel hinter dem Lenkrad oder eine unsachgemäße Verwahrung einer Legalwaffe automatisch zu einem Verlust der behördlichen Verlässlichkeit führen können.
Das österreichische Waffengesetz ist bereits streng genug und reglementiert den Zugang zu Schusswaffen. Es regelt den Erwerb, den Besitz und auch die Verwahrung von Schusswaffen. Regelmäßige Überprüfungen durch die Polizei garantieren die korrekte Verwahrung, um einen Zugriff unberechtigter dritter Personen zu verhindern.
Österreich braucht kein schärferes Waffengesetz.
Österreich braucht mehr Initiativen in dem Bereich der psychischen Gesundheit.
Gerade die Jahre der wiederholten Ausgangssperren haben gezeigt, wie verletzlich die Psyche vieler junger Menschen sein kann.
Mobbing, Bossing, Verrohung und Vereinsamung sind Erscheinungen, die mit einem offenen Ohr in der Gesellschaft und etwas politischem Willen auch zu lindern sind, ohne dabei die Freiheiten und Rechte von Bürgern einschränken zu müssen.
Sinnvoll ist Mobbingprävention in den Schulen und reale Konsequenzen für die Täter.
Neben eines deutlichen Ausbaues der Schulpsychologischen Betreuung im Alltag, mit Seminaren über Konfliktlösung, so wie einer Vermittlung von Hilfestellen für diverse Probleme.
Das primäre Ziel ist eine schnelle Hilfe für die Opfer, psychische Einschränkungen soll früher erkannt und behandelt werden können, und Prävention gegen Gewalt.
Die Ursachen solcher Taten müssen behoben werden, nicht durch Symbolpolitik, sondern durch nachhaltige, lösungsorientierte Maßnahmen.
Unsere Gedanken sind über die allgemeine Staatstrauer hinaus bei den Familienmitgliedern und Freunden, die gestern einen geliebten Menschen verloren haben. Niemand kann sich auch nur im Ansatz den Schmerz der Eltern und Angehörigen der Opfer des Grazer Amokschützen vorstellen.
Eben jene Gedanken sollen nicht nur Anteil an dem aktuellen Leid nehmen, sondern auch nach den Ursachen solcher Taten fragen und geeignete Präventionsmaßnahmen einfordern.
Nach nicht einmal 48 Stunden rücken die Motive des Attentäters von Graz in den Hintergrund und der laute Schrei Einzelner nach einem allgemeinen Waffenverbot hallt durch unser Land.
Haben diese Stimmen auch den privaten Besitz von Automobilen nach der Grazer Amokfahrt von 2015 gefordert oder den allgemeinen Besitz von Messern in Folge unzähliger Messerstechereien in diversen Problembezirken? Die Antwort ist NEIN.
Niemanden wird mit einem allgemeinen Verbot von Automobilen, Messern oder eben auch Waffen geholfen sein. Diese sind lediglich Werkzeuge und verleiten per se niemanden zu kriminellen Handlungen.
Legalwaffenbesitzer zählen zu einer Personengruppe, die in besonderer Weise auf ihren Leumund achten müssen. Im Wissen, dass eine unbedachte Äußerung, ein Glas zu viel hinter dem Lenkrad oder eine unsachgemäße Verwahrung einer Legalwaffe automatisch zu einem Verlust der behördlichen Verlässlichkeit führen können.
Das österreichische Waffengesetz ist bereits streng genug und reglementiert den Zugang zu Schusswaffen. Es regelt den Erwerb, den Besitz und auch die Verwahrung von Schusswaffen. Regelmäßige Überprüfungen durch die Polizei garantieren die korrekte Verwahrung, um einen Zugriff unberechtigter dritter Personen zu verhindern.
Österreich braucht kein schärferes Waffengesetz.
Österreich braucht mehr Initiativen in dem Bereich der psychischen Gesundheit.
Gerade die Jahre der wiederholten Ausgangssperren haben gezeigt, wie verletzlich die Psyche vieler junger Menschen sein kann.
Mobbing, Bossing, Verrohung und Vereinsamung sind Erscheinungen, die mit einem offenen Ohr in der Gesellschaft und etwas politischem Willen auch zu lindern sind, ohne dabei die Freiheiten und Rechte von Bürgern einschränken zu müssen.
Sinnvoll ist Mobbingprävention in den Schulen und reale Konsequenzen für die Täter.
Neben eines deutlichen Ausbaues der Schulpsychologischen Betreuung im Alltag, mit Seminaren über Konfliktlösung, so wie einer Vermittlung von Hilfestellen für diverse Probleme.
Das primäre Ziel ist eine schnelle Hilfe für die Opfer, psychische Einschränkungen soll früher erkannt und behandelt werden können, und Prävention gegen Gewalt.
Die Ursachen solcher Taten müssen behoben werden, nicht durch Symbolpolitik, sondern durch nachhaltige, lösungsorientierte Maßnahmen.
07.05.2025
5 Jahre ISB, wir haben die ersten 5 Jahre vollendet.
Am 23.05.2025 findet die ordentliche Generalversammlung statt, Informationen dazu bitte der Einladung entnehmen.
Wir freuen uns über eure Teilnahme.
Die Geburtstagsfeier "5 Jahre ISB" findet in größeren Rahmen am 04.10.2025 im Zuge der GunCon in St. Pölten statt.
03.03.2025
Nach 11 intensiven Tagen hat unser Team die 3 wichtigsten Messen in Mitteleuropa besucht: Hohe_Jagd in Salzburg, EnforceTac und IWA in Nürnberg.
In Nürnberg konnten wir auch 4 internationale Konferenzen besuchen und dort mit dem AECAC, dem europäischen Verband des zivilen Waffenfachhandels, dem WFSA, der weltweiten Vereinigung von Jagd-, Schießsport und Industrieorganisationen mit 100 Millionen Mitgliedern, und dem VDB, dem deutschen Dachverband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler, enge Kontakte knüpfen.
Wir freuen uns über den internationalen Schulterschluss.
Neben vielen interessanten Gesprächen auf den Messen, konnten wir auch einige unserer Partnerfirmen besuchen, neue Kontakte knüpfen und auch neue Aussteller für die GunCon (4./5. Oktober 2025) gewinnen.
Zurück im Büro werden sofort die während der Woche eingegangenen Emails (etwas über 1.000) abgearbeitet und die Waffenbörse Ennsdorf (nächster Sonntag, 09.03.) vorbereitet.
Für Anfragen sind wir ab sofort wieder erreichbar.
28.02.2025
AECAC-Jahrestagung in politisch spannenden Zeiten:
Am Freitag fand die Hauptversammlung auf der IWA in Nürnberg statt. AECAC-Präsident Michael Blendinger freute sich, in diesem Jahr wieder neue Mitglieder aus Österreich und Rumänien begrüßen zu dürfen.
Der politische Druck nimmt jedoch weiter zu: Vom drohenden Verbot von Bleimunition bis hin zu einer Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Brüssel wird in diesem Jahr für die nationalen Verbände noch wichtiger. Anders als im Verteidigungssektor, wo es darum geht, die Kapazitäten in Europa massiv zu erweitern, weisen die Zeichen auf weitere Beschränkungen im Bereich ziviler Feuerwaffen hin.
Der jüngste Vorschlag der EU-Kommission zum Verbot von Bleimunition für Zivilisten (nicht für Behörden) unterstreicht die politische Forderung nach immer schnelleren Beschränkungen. Über die aktuellen Pläne informierte der Gastredner David Scallan, Generalsekretär der European Hunting Association FACE.
Im Herbst 2025 soll auch eine neue Richtlinie zum Waffenhandel veröffentlicht werden. Auch hier muss die Branche darauf achten, dass es sinnvolle Verbesserungen bei der Sicherheit gibt, aber keine zusätzlichen bürokratischen Anstrengungen für die Unternehmen, die bereits alle Regeln einhalten.
Die Frage, wie die Europäische Kommission die Richtlinie über die Waffenentwicklung weiterentwickeln will, wird ebenfalls von großer Bedeutung sein. All dies sind Themen, bei denen die nationalen Verbände auf europäischer Ebene eng zusammenarbeiten müssen.
„Ich freue mich sehr, dass wir die gemeinsamen Herausforderungen so intensiv und so einstimmig in Nürnberg diskutieren konnten. Die anstehenden politischen Fragen werden herausfordernd sein, aber die AECAC ist gut gerüstet für sie“, fasst AECAC-Präsident Michael Blendinger seine Eindrücke aus Nürnberg zusammen.
AECAC-Jahrestagung in politisch spannenden Zeiten:
Am Freitag fand die Hauptversammlung auf der IWA in Nürnberg statt. AECAC-Präsident Michael Blendinger freute sich, in diesem Jahr wieder neue Mitglieder aus Österreich und Rumänien begrüßen zu dürfen.
Der politische Druck nimmt jedoch weiter zu: Vom drohenden Verbot von Bleimunition bis hin zu einer Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Brüssel wird in diesem Jahr für die nationalen Verbände noch wichtiger. Anders als im Verteidigungssektor, wo es darum geht, die Kapazitäten in Europa massiv zu erweitern, weisen die Zeichen auf weitere Beschränkungen im Bereich ziviler Feuerwaffen hin.
Der jüngste Vorschlag der EU-Kommission zum Verbot von Bleimunition für Zivilisten (nicht für Behörden) unterstreicht die politische Forderung nach immer schnelleren Beschränkungen. Über die aktuellen Pläne informierte der Gastredner David Scallan, Generalsekretär der European Hunting Association FACE.
Im Herbst 2025 soll auch eine neue Richtlinie zum Waffenhandel veröffentlicht werden. Auch hier muss die Branche darauf achten, dass es sinnvolle Verbesserungen bei der Sicherheit gibt, aber keine zusätzlichen bürokratischen Anstrengungen für die Unternehmen, die bereits alle Regeln einhalten.
Die Frage, wie die Europäische Kommission die Richtlinie über die Waffenentwicklung weiterentwickeln will, wird ebenfalls von großer Bedeutung sein. All dies sind Themen, bei denen die nationalen Verbände auf europäischer Ebene eng zusammenarbeiten müssen.
„Ich freue mich sehr, dass wir die gemeinsamen Herausforderungen so intensiv und so einstimmig in Nürnberg diskutieren konnten. Die anstehenden politischen Fragen werden herausfordernd sein, aber die AECAC ist gut gerüstet für sie“, fasst AECAC-Präsident Michael Blendinger seine Eindrücke aus Nürnberg zusammen.
25.02.2025
Heute wurde von den EU- Bürokraten die neuen Vorschläge zum Bleiverbot für Sportschützen gemäß der REACH- Richtlinie veröffentlicht.
Bis zum 10.05. ist jetzt Zeit hier Stellungnahmen einzubringen.
Die europäischen Lobbyverbände arbeiten bereits daran, und werden alle Einwände geschlossen über das ESSF einreichen.
Wer sich ein genaueres Bild über die neuen geplanten Verbote machen will, kann das Positionspapier der EU hier_ansehen
18.02.2025
Promotion- Tour zu den nächsten Messen:
Falls ihr uns in den nächsten Tagen persönlich treffen wollt,
unser Team ist am 20. und 21.02. auf der Hohen Jagd in Salzburg,
am 25. und 26.02. auf der EnforceTac in Nürnberg und
vom 24.02. – 02.03. auf der IWA in Nürnberg.
Falls ihr uns in den nächsten Tagen persönlich treffen wollt,
unser Team ist am 20. und 21.02. auf der Hohen Jagd in Salzburg,
am 25. und 26.02. auf der EnforceTac in Nürnberg und
vom 24.02. – 02.03. auf der IWA in Nürnberg.
Wir haben bereits viele Gesprächstermine mit interessanten Firmen vereinbart um weitere Partner für den ISB und Aussteller für die GunCon zu finden.
17.01.2025
Mitgliedsbeitrag:
Mit Jahreswechsel ist der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr bei allen Mitgliedern fällig.
Wir buchen deshalb in der 1. Februarwoche bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2025 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 27.01.2025 eure neuen Bankdaten übermitteln, damit es bei der Sepa- Lastschrift keine Probleme gibt.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben.
Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme mit fehlenden Mitteilungen.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob wir euren neuen IBAN und BIC schon haben, dann im Zweifelsfall nochmals zusenden.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier gleich eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
Mit Jahreswechsel ist der Mitgliedsbeitrag für das neue Jahr bei allen Mitgliedern fällig.
Wir buchen deshalb in der 1. Februarwoche bei allen Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2025 in der Höhe von € 20,-- ab.
Falls sich eure Kontodaten geändert haben, bitte umgehend bis spätestens 27.01.2025 eure neuen Bankdaten übermitteln, damit es bei der Sepa- Lastschrift keine Probleme gibt.
Wir hoffen dass es zu keinen Fehlbuchungen von eurem Konto kommt, denn jede Fehlbuchung wird von den Banken mit Spesen von bis zu 18 € pro Fehlbuchung belegt.
Wenn sich also euer Konto geändert hat, bitte gleich bekannt geben.
Verlasst euch nicht darauf, dass eure Bank automatisch uns eure neuen Daten zukommen lässt, es gab hier letztes Jahr schon ein paar Probleme mit fehlenden Mitteilungen.
Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob wir euren neuen IBAN und BIC schon haben, dann im Zweifelsfall nochmals zusenden.
Sollten sich eure anderen Daten geändert haben wie zB Adresse, Email oder Telefonnummer, dann sendet uns auch hier gleich eure neuen Daten zu, damit wir alles Aktualisieren können.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
12.01.2025
Wir haben tolle Neuigkeiten:
Der ISB ist ab sofort im AECAC vertreten, einem in Brüssel registrierten Lobbyverband.
Damit sind wir europaweit gut vernetzt und erfahren aus erster Hand was es Neues in der EU gibt. Dadurch können wir schnell reagieren wenn es Neuerungen gibt und den Einsatz für ein vernünftiges Waffenrecht unterstützen.
Wir sind froh, damit einen großen Schritt in die richtige Richtung gesetzt zu haben.
Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Der ISB ist ab sofort im AECAC vertreten, einem in Brüssel registrierten Lobbyverband.
Damit sind wir europaweit gut vernetzt und erfahren aus erster Hand was es Neues in der EU gibt. Dadurch können wir schnell reagieren wenn es Neuerungen gibt und den Einsatz für ein vernünftiges Waffenrecht unterstützen.
Wir sind froh, damit einen großen Schritt in die richtige Richtung gesetzt zu haben.
Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
02.01.2025
Werte Mitglieder,
wir hoffen dass ihr einen guten Jahresbeginn hattet und wünschen euch Alles Gute für 2025!
Wir beginnen das neue Jahr mit der Gesamt- Siegerehrung von 2024:
Wie angekündigt findet die Siegerehrung der Veranstaltungen vom gesamten Jahr 2024 bei unserem ersten Bewerb 2025 statt.
Datum: 12.01.2025
Zeit: 10:45 Uhr Beginn
Ort: Schießplatz Halevi- Partner Wien
Für das Siegerfoto bitte etwas Schönes anziehen.
ACHTUNG: Damit alle Vorjahressieger ohne lange Wartezeiten nach der Siegerehrung gleich schießen können, haben wir die Squad 6 (11:30 bis 12:30 Uhr) gesperrt.
Alle Vorjahressieger können ohne Anmeldung in dieser Zeit am Bewerb teilnehmen.
Falls sich schon jemand von euch zum Bewerb am 12.01. angemeldet hat, bitte wieder abmelden damit ihr keinen anderen Schützen den Platz wegnehmt.
Ihr könnt OHNE Voranmeldung in der Squad 6 Schießen!
Gemäß Ausschreibung gelten nicht persönlich abgeholte Preise als verfallen.
Die Liste der Siegerehrung wurde heute per Newsletter versendet.
Wir gratulieren nochmals allen Siegern des Jahres 2024!
wir hoffen dass ihr einen guten Jahresbeginn hattet und wünschen euch Alles Gute für 2025!
Wir beginnen das neue Jahr mit der Gesamt- Siegerehrung von 2024:
Wie angekündigt findet die Siegerehrung der Veranstaltungen vom gesamten Jahr 2024 bei unserem ersten Bewerb 2025 statt.
Datum: 12.01.2025
Zeit: 10:45 Uhr Beginn
Ort: Schießplatz Halevi- Partner Wien
Für das Siegerfoto bitte etwas Schönes anziehen.
ACHTUNG: Damit alle Vorjahressieger ohne lange Wartezeiten nach der Siegerehrung gleich schießen können, haben wir die Squad 6 (11:30 bis 12:30 Uhr) gesperrt.
Alle Vorjahressieger können ohne Anmeldung in dieser Zeit am Bewerb teilnehmen.
Falls sich schon jemand von euch zum Bewerb am 12.01. angemeldet hat, bitte wieder abmelden damit ihr keinen anderen Schützen den Platz wegnehmt.
Ihr könnt OHNE Voranmeldung in der Squad 6 Schießen!
Gemäß Ausschreibung gelten nicht persönlich abgeholte Preise als verfallen.
Die Liste der Siegerehrung wurde heute per Newsletter versendet.
Wir gratulieren nochmals allen Siegern des Jahres 2024!