Zivildiener werden in Österreich mit einem Waffenverbot für 15 Jahre belegt.
Nähere Informationen finde_hier
Für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden. Ihr müsst dazu nur ein Jahr Mitglied im ISB sein und an 3 Wettkämpfen teilgenommen haben. Leihwaffen haben wir immer vor Ort.
Wir unterstützen euch gerne bei der Erlangung dieses Bescheides.
Hier findet ihr euer Schreiben zum Antrag_auf_Aufhebung_Waffenverbot_für_Zivildiener.
Das Schreiben einfach downloaden, bei den gelb markierten Stellen eure Daten einfügen und zusammen mit der ISB-Bestätigung bei eurer Landespolizeidirektion (LPD) abgeben. Ihr bekommt dann einen Bescheid, dass euer Waffenverbot aufgehoben ist.
Für unsere Bestätigung einfach diese Daten hier per Email senden:
Name, Vorname
Vollständige Adresse
Geburtsdatum
Mitgliedsnummer
Zuständige Behörde
Damit könnt ihr dann ganz normal bei eurer Waffenbehörde eine WBK ausstellen lassen.
Die Unterlagen zur WBK Ausstellung findet ihr hier.