ISB-BG Bulgarien
Der ISB wird in Bulgarien durch die BFA – Bulgarian Firearms Association vertreten.
Generaldirektor des ISB für Bulgarien: Ivan Emilov Savov – Vorstandvorsitzender der BFA
1000 Sofia, Gemeinde Stolichna, Bezirk Izgrev, Dragan Tsankov Blvd. 31A, Etage 1, Büro Nr. 2
Telefon +359878199861
Die Hauptziele der BFA sind:
1. Schutz der Rechte und Interessen der Mitglieder des Vereins in Bezug zum Erwerb, Besitz und zur Sammlung von Schusswaffen sowie Munition für Schusswaffen gemäß den Anforderungen der in der Republik Bulgarien und in der Europäischen Union geltenden Gesetzgebung.
2. Schutz gegen Aktivitäten von Personen, Abteilungen, Institutionen oder Organisationen, die die gesetzlichen Rechte und Interessen der Mitglieder des Vereins behindern, im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Tragen, dem Gebrauch und dem Sammeln von Schusswaffen und Munition gemäß den Normen des die in der Republik Bulgarien und in der Europäischen Union geltenden Gesetzgebung.
3. Schutz der Interessen der Mitglieder des Vereins im Zusammenhang mit legaler Handels- und Vermittlungstätigkeiten im Bereich Schusswaffen und Munition gemäß den Normen der in der Republik Bulgarien und in der Europäischen Union geltenden Gesetzgebung.
4. Schutz der Interessen der Mitglieder des Vereins, für Bildung, Sport und Freizeitaktivität im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Schusswaffen gemäß den in der Republik Bulgarien und der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften.
5. Ermutigung und Unterstützung bei der Ausübung aller Arten des Schießsports, angewandten Schießdisziplinen sowie der Sammlung von Schusswaffen und Munition in der Republik Bulgarien.
6. Bewahrung des kulturellen und historischen Erbes im Zusammenhang mit den Traditionen der Herstellung von Schusswaffen in der Republik Bulgarien.
7. Unterstützung der Staatsorgane bei der Durchführung von Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Optimierung der Gesetzgebung zur Regelung der Verfahren zum Erwerb, zur Aufbewahrung, zum Tragen und zum Gebrauch von Schusswaffen sowohl zur Selbstverteidigung als auch zu kulturellen und Sammelzwecken.
8. Unterstützung der Organe des Innenministeriums, der Staatsanwaltschaft und der Justiz auf Expertenebene bei der Durchführung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen und -verfahren im Rahmen von Vorverfahren und Gerichtsverfahren.
9. Vertretung der Mitglieder des Vereins vor nahestehenden Organisationen im Ausland - innerhalb und außerhalb der EU, Organisation gemeinsamer sportlicher und kultureller Veranstaltungen sowie Teilnahme daran im Namen des Vereins.