Entstehung der Waffengesetze
Die Entwicklung des Sportschießens:
Das Sportschießen hat insbesondere in Europa eine lange Tradition.
Bereits im Mittelalter ist Schießen als Sport bekannt.
Das Schützenwesen geht auf die Bürgerwehren der Städte zurück, so gab es bereits seit dem Mittelalter Schützengilden.
Schützengilden:
Die Hauptaufgabe der Schützengilden war die Verteidigung der eigenen Stadt, zB
in den Hussitenkriegen (1419 – 1436),
Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648),
Schwedenkriegen (1630 – 1635),
den 20 Türkenkriegen zwischen 1423 bis 1792.
Erste private Schützengesellschaft:
Im Jahr 1220 erfolgt die Gründung der ersten privaten Schützengesellschaft in Goslar, im Mittelalter dienten Vogelfiguren aus Holz als Ziele.
Der erste bezeugte Schützenwettbewerb wurde bereits 1442 in Zürich (Schweiz) abgehalten.
Die Entwicklung:
15. Jhdt.: Nach der Erfindung des Schießpulvers wurde unterteilt in Armbrust und Feuerschützen
19. Jhdt.: Durch Erfindung des Hinterladers entstand die Entwicklung des heutigen Schießsports
1861: Gründung des Deutschen Schützenbundes in Gotha
1879: Einführung des Wurftaubenschießens in den USA
1890: Verbreitung von Pistolenschießen, erste Weltmeisterschaften
1896: Als begeisterter Schütze sorgte Olympia-Neugründer Baron Pierre de Coubertin dafür, dass Schießen in den olympischen Spielen aufgenommen wurde
1900: Bei den Olympischen Spielen in Paris wird auf lebende Tauben geschossen
Die Hetze:
Ab den 1970er- Jahren wird begonnen, Sportschützen und alle anderen legale Waffenbesitzer, zu „kriminalisieren“, der neue „Mainstream“ beginnt damit, anständige und gesetzestreue Waffenbesitzer in Verruf zu bringen.
Dadurch wird der Schießsport als Mittelpunkt vieler gemeinschaftlicher Aktivitäten an den Rand gedrängt.
Populistisch arbeitende Politiker sorgen unter dem Druck der hetzenden Medien für strengere Waffengesetze.
Die Entwicklung der Waffengesetze:
Echte Freiheit:
Heute beinahe unvorstellbar:
Die erste gesetzliche Regelung bezüglich Waffenbesitzes trat 1848 in Kraft:
„Jeder Bürger ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen.
Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“
(Art. 26 Abs. 1 der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 26. Juli 1848)
Es gab also generell keine Einschränkungen hinsichtlich privaten Waffenerwerbes und -besitzes.
Die k.u.k. Monarchie:
In Österreich- Ungarn war der private Waffenbesitz so locker geregelt, dass es dazu weder ein Gesetz noch irgendwelche Bestimmungen gab.
Revolver wurden ganz normal auf Trödelmärkten verkauft.
Mit dem Waffenpatent vom 24. Oktober 1852 entstand erstmals eine Rechtsgrundlage für Herstellung, Handel und Führen von Waffen.
Während der Waffenbesitz keinen besonderen Hürden unterlag, wurde das Führen von Waffen erlaubnispflichtig.
Nach dem 1. Weltkrieg:
1920 verlangten die Siegermächte im Artikel 177 des Versailler Diktates die Entwaffnung auch im zivilen Bereich. Dieser Artikel wurde niemals umgesetzt.
Der Altbestand konnte nicht erfasst werden, da er niemals aufgezeichnet wurde, selbst Händler mussten bis dahin kein Buch über Verkäufe führen.
Erstes Waffengesetz in der Weimarer Republik von 1928:
Als erstes Waffengesetz wurde in Deutschland (Weimarer Republik) das „Gesetz über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1928“ erlassen.
Erstmals wurden Waffen- und Munitionserwerbsscheine sowie eine Waffenscheinpflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt.
Die Waffen selbst wurden jedoch nirgends registriert.
Zudem regelte das Gesetz erstmals die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition.
Erste Verbote durch Dollfuß in Österreich:
In Österreich wurde 1933 erstmals durch den Diktator Engelbert Dollfuß ein Verbot von Waffen für Regimegegner erlassen.
Damit gab es in Österreich noch immer kein richtiges Waffengesetz, das Verbot war Teil des Austrofaschismus und betraf nur Personen, welche dem Regime nicht passten.
Hitler als Ur-Vater von „Waffen weg!“
Ab 1935 wurde in Deutschland begonnen, die vorhandenen Waffen bei Privatpersonen auch zu registrieren.
Adolf Hitler verkündete am 15.09.1935:
"Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden, unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
Merke!
Im Jahr 1938 wurde das Waffenrecht im Waffengesetz vom 18. März 1938 (RGBl. 1 S. 265) von den Nationalsozialisten umfassend neu geregelt.
Dieses Gesetz verfolgte das Ziel, Regimegegnern die Beschaffung von Waffen zu erschweren.
Waffenverbote für Privatpersonen waren immer ein Zeichen von Unterdrückung und wurden nur in totalitären Regimen angewendet.
In den USA wird bis heute eine Registrierung von Waffen oder Kontrolle von Waffenbesitzern als ein Verstoß gegen die Grundrechte empfunden.
Erste Lockerungen nach 1950:
1946 wurde durch die Besatzungsmächte ein generelles Verbot für alle Schusswaffen in privater Hand ausgesprochen.
In Deutschland gab es ab 1950 die ersten Lockerungen, Schrotflinten und Büchsen bis Kaliber 8 mm durften wieder besessen werden, sofern das Magazin nur 5 Patronen fasste und das Gewehr über keine Dauerfeuereinrichtung verfügte.
Zähe Umstellung in Österreich:
In Österreich wurde am 08.02.1967 das erste neue Waffengesetz erlassen, welches 1986 verschärft wurde.
In diesem neuen Gesetz wurde der Besitz von Militärwaffen sowie halbautomatischen Waffen mit Zentralfeuerzündung und Sprengstoff für Privatpersonen verboten, für das Führen von Faustfeuerwaffen wurde ab jetzt ein Waffenpaß benötigt. Dieser wurde auf Antrag von den Behörden schnell und unkompliziert ausgestellt.
Es wurden auch Schalldämpfer verboten sowie zusammenklappbare Gewehre unter 60 cm Gesamtlänge.
Einzelne wesentliche Waffenteile wie Läufe oder Trommeln bei Revolvern waren ab jetzt ebenfalls registrierungspflichtig.
Totale Entwaffnung geplant!
1996 erfolgten die nächsten Verschärfungen in Österreich.
Ursprünglich war ein totales Verbot von allen Schusswaffen für Privatleute geplant.
Das scheiterte jedoch am entschlossenen Widerstand eines Großteils der Waffenbesitzer.
Die Folgen strenger Gesetze:
Sinnlose Regelungen:
Die Schusswaffen wurden im WaffG 1996 in die Kategorien A, B, C und D eingeteilt.
Als sinnlose Anlassgesetzgebung wurden Pumpguns verboten.
Ab jetzt mussten auch Repetiergewehre (Kat. C) registriert werden.
Halbautomaten in Kaliber .22 l.r., welche bis dahin frei ab 18 Jahren waren, wurden plötzlich zu genehmigungspflichtigen Waffen und belegten einen Platz auf der WBK.
Schikanen für gesetzestreue Bürger:
Ein sehr teures psychologisches Gutachten für die Ausstellung einer WBK stellt alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht.
Die Ausstellung von Waffenpässen wurde sehr bürokratisch und die Erweiterung der Plätze auf der WBK sehr schwierig.
Grundsätzlich wurden nur mehr Plätze für 2 genehmigungspflichtige Schusswaffen vergeben.
Waffenpässe werden seit einigen Jahren so gut wie gar nicht mehr ausgestellt.
Überprüfung und Waffenführerschein:
Die alle 5 Jahre wiederkehrende Überprüfung von Schusswaffen wurde eingeführt.
Ebenfalls muss alle 5 Jahre von Waffenbesitzern ein gebührenpflichtiger Kurs besucht werden, um zusätzlich zur WBK noch einen „Waffenführerschein“ zu erhalten.
Ein "Zentrales Waffenregister" ZWR dient zur Überwachung alle vorhandenen Waffen.
Diese Verschärfungen waren aber ohne Grundlage, eine Auswertung aller Verbrechen in Österreich im Zeitraum von 2008 bis 2018 ergab, dass:
Zahlen und Fakten:
50 % aller Morde und Gewaltdelikte wurden mit Stichwaffen (Messer) ausgeführt
25 % aller Morde und Gewaltdelikte wurden mit bloßer Hand ausgeführt (erwürgen, totprügeln, etc.)
10 % der Morde wurden durch Erhängen ausgeführt und 10 % auf sonstige Weise, zB mit einem Stein oder Holzstück
4 % der Verbrechen in Österreich wurden mit illegalen Waffen wie Handgranaten, Kalaschnikows etc. verübt.
nur an 1 % von Gewalttaten waren legale Schusswaffen beteiligt. Bei diesem einen % sind auch alle Selbstmorde oder bloße Drohungen mit einer Waffe in der Hand eingerechnet.
Ein schlechtes Vorbild:
Ebenfalls 1996 wurde in Großbritannien ein allgemeines Waffenverbot erlassen und alle in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen von der Polizei eingezogen.
Eine tragische Bilanz:
Von 1996 bis 2005 haben sich in Großbritannien die Gewaltdelikte von 6060 pro Jahr auf über 11.000 pro Jahr fast verdoppelt.
Von 2005 bis 2015 gab es die nächste Verdoppelung von Gewaltverbrechen, also eine Vervierfachung in 20 Jahren.
Soviel zum Thema Sicherheit in waffenlosen Gesellschaften.
Schon gewusst?
Haben sie eigentlich gewusst, dass Japan, ein Land wo ebenfalls ein totales Waffenverbot herrscht, eines der Länder mit der höchsten Selbstmordrate ist?
Und in der Schweiz, gleich nach den USA das am stärksten bewaffnete Land der Welt, ist die Selbstmordrate nur halb so hoch wie in Österreich.
In der Schweiz gibt es auch weltweit die wenigsten Einbrüche.
Ob das wohl daran liegt, dass in diesem Land alle Staatsbürger nach ihrem freiwilligen Wehrdienst ihr Sturmgewehr mit nach Hause nehmen dürfen?
Haben sie auch gewusst, dass sämtliche Amokläufe und Massenmorde nur in sogenannten „Gun-Free- Zonen“, also Gebiete mit Waffenverbot, passiert sind?
Wie zB in Schulen, Universitäten, Flughäfen, Kindercamps (Breivik) und seit kurzem auch bei Weihnachtsmärkten?
Starke Argumente:
An diese Details sollten wir denken, wenn wieder von irgendwelchen geistig verwirrten Personen die These aufgestellt wird, dass weniger Waffen bei anständigen Menschen für mehr Sicherheit sorgen.
Nochmalige Verschärfungen:
Mit 14.12.2019 trat in Österreich die nächste Änderung des Waffengesetzes ein.
Die Kategorie D wurde abgeschafft, ab jetzt muss man auch Opas alte Schrotflinte registrieren.
Umgebaute und deaktivierte Waffen gelten vor dem Gesetz wieder gleich wie scharfe Waffen, bis dahin zählten sie nur als Metallschrott.
Magazine mit mehr als 10 Patronen für Halbautomaten und mehr als 20 Patronen für Pistolen gelten ab jetzt als „verbotene Waffen“.
„Große“ Magazine müssen registriert werden.
Eine überaus komplizierte Regelung bezüglich der Definitionen von Waffen und Zubehör (zB Magazine) sorgt für allgemeine Verwirrung.
Die derzeit letzte Verschärfung des WaffG trat im April 2026 in Kraft, es wurde das Mindestalter für den Waffenbesitz massiv angehoben, und auch die bisher frei erwerbbaren Waffen der Kat. C sind ab 2026 nur mehr mit einer WBK erwerbbar.
… und die Hetze geht weiter!
Medien und verblendete „Gutmensch*Innen“ hetzen munter gegen unbescholtene und anständige Bürger, welche rechtmäßig eine Waffe besitzen.
Demagogen und populistische Politiker wünschen sich eine „totale Entwaffnung“ der Bevölkerung.
Von diesen Kreisen wird bewusst kein Unterschied zwischen anständigen, rechtstreuen, mehrfach überprüften legalen Waffenbesitzern gemacht, von denen keine Gefahr ausgeht und zwischen Terroristen, welche sich ihre Waffen illegal besorgen.