Waffenbesitzkarte für ehemalige Zivildiener – der ISB machts möglich!
Zivildiener werden in Österreich mit einem Waffenverbot für 15 Jahre belegt.
Für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Erlangung dieses Bescheides.
Der ehemalige Zivildiener Wolfgang M. schildert hier seinen Weg zur WBK:
Ich möchte hier meinen Weg zur WBK schildern um auch anderen ehemaligen Zivis zu zeigen, dass es trotz Verbot durchaus möglich ist eine WBK zu erlangen.
Wie ca. 45 Prozent der Wehrdienstpflichtigen, habe auch ich mich vor 12 Jahren wegen meines damaligen Studiums für den Zivildienst entschieden.
Jeder österreichische Staatsbürger der sich für den Zivildienst entscheidet, unterliegt automatisch einem Waffenverbot für die Dauer von 15 Jahren.
Gesetzestext:
§ 5 Abs. 5 ZDG (Zivildienstgesetz)
(5) Zivildienstpflichtigen sind der Erwerb und der Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.
Das Waffenverbot umfasst nur genehmigungspflichtige Waffen wie Revolver, Pistolen, Halbautomaten,...
Waffen der Kategorie C (z.B. Schrotflinten oder Repetiergewehre) sind auch für ehemalige Zivildiener frei erhältlich.
Im Jahr 2019 fing ich mit dem Sportschießen an, Anfang 2020 trat ich einem Schützenverein bei und wollte danach die Waffenbesitzkarte beantragen.
Nach gründlicher Recherche hatte ich die Rechtsgrundlage für die Ausnahme im ZDG (Zivildienstgesetz) gefunden:
Gesetzestext:
§ 5 Abs. 5 ZDG
… für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen erteilt werden.
Ich dachte mir, ich bin Mitglied in einem Schützenverein, habe schon an mehreren Bewerben teilgenommen und trainiere regelmäßig. Somit sollte ich als Sportschütze gelten.
Mitte 2020 stellt ich, mit der Begründung, dass ich Sportschütze bin, den Antrag um Aufhebung des 15- jährigen Waffenverbotes bei der zuständigen LPD um danach eine WBK beantragen zu können.
Einige Tage später kam ein Schreiben der LPD “Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme”: Es werden weiter Unterlagen benötigt um zu beweisen, dass ich ein Sportschütze nach §11b WaffG bin.
Auszug aus dem Brief der LPD, zuerst wurde das WaffG zitiert:
§ 11b Waffengesetz. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und der Verein bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
…Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG) gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
...Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt.
…Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei mal an solchen teilgenommen hat.
Weitere Unterlagen wurden in dem Brief der LPD gefordert:
“Eine positive Feststellung nach §11b WaffG erfordert die Vorlage:
1. Eine Bestätigung über die ordentliche Mitgliedschaft eines Sportschützenvereins, und
2. Eine Bestätigung des Vereins zu folgenden Punkten:
a. Bestätigung der regelmäßigen Ausübung des Schießsportes
b. Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme an Schießwettbewerben
c. Bestätigung der Mindestgröße von 35 ordentlichen Vereinsmitgliedern
d. Bestätigung, dass diese Mitglieder zumindest einmal jährlich an nationalen, mind. fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
Infrage kommt hinsichtlich Punkt 4 eine entsprechende Bestätigung des Verein und weiters entsprechende (unterfertigte) Erklärungen mindestens zweier Vereinsmitglieder samt Übermittlung der bezughabenden Ergebnislisten und Ausschreibungen des Wettbewerbs in Betracht.”
Da ich nicht alle der geforderten Nachweise erbringen konnte (keine Teilnahme an Staatsmeisterschaften oder internationalen Bewerben wie Europa- oder Weltmeisterschaften), kam 2 Wochen später der Bescheid, dass mein Antrag abgewiesen wurde.
“...Spruch:
Ihrem Antrag,... ,wird gemäß §5Abs.5 ZDG 1986 abgewiesen.”
Damit hatte es den Anschein, dass es anscheinend unmöglich ist als ehemaliger Zivildiener eine WBK zu erlangen.
Über einen Freund wurde ich auf den Dachverband „Internationaler Schützenbund- ISB“ aufmerksam und schloss im September 2020 die Mitgliedschaft ab.
Die 20 € Jahresmitgliedschaft im ISB ist äußerst günstig und dieser Verband bietet auch die notwendigen Schießwettkämpfe an, welche der Gesetzgeber fordert.
Nach drei absolvierten Bewerben des ISB, zwei davon international, und einer Bestätigung des Obmanns wurde mein zweiter Antrag von der LPD ohne Probleme angenommen.
“...Spruch:
Ihrem Antrag,... wird gemäß §5Abs.5 ZDG 1986 stattgegeben und Ihnen eine Ausnahmebewilligung zum Zweck des Sportschießens erteilt.”
Sechs Wochen nach Beantragung der WBK bekam ich Mitte Jänner 2021 meine frisch ausgestellte Waffenbesitzkarte nach Hause geschickt.
Ohne den ISB hätte ich keine WBK bekommen.
Das mitgliederorientierte Service, freundliches, hilfsbereites und kompetentes Auftreten sowie schnelle und unkomplizierte Erledigung aller Angelegenheiten haben mich überzeugt, dass dieser Verband absolut empfehlenswert ist.
Mir wurde für mein Vorhaben die WBK zu erlangen rasch geholfen, der ISB hat mir Termine der benötigten Bewerbe vorgeschlagen um damit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen zu können.
Auch bei der Formulierung meines zweiten Antrages auf Aufhebung des Waffenverbotes bei der LPD bekam ich professionelle Unterstützung, alle benötigten Bestätigungen kamen postwendend zu mir, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt waren.
Auch eine Empfehlung auf Ausstellung der WBK für meine Bezirkshauptmannschaft war darunter.
Ich möchte dem ISB für die tolle Unterstützung danken!
Auch wenn ihr Zivildienst geleistet habt, es ist möglich eine WBK zu bekommen.