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ISB Internationaler Schützenbund!
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Wie bekomme ich große Magazine?

Seit dem 14.12.2019 sind in Österreich Magazine für Halbautomaten welche mehr als 10 Patronen und für Pistolen, welche mehr als 20 Patronen fassen, verboten.
Diese Magazine sind laut Gesetz als Kategorie A (verbotene Waffen) eingestuft.

Um eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf für große Magazine zu erhalten gibt es nur eine Möglichkeit:
    • Ihr müsst Sportschütze gemäß §11b Waffengesetz sein, also entsprechende Vereinsmitgliedschaft und mindestens 12 Schießplatzbesuche in den letzten 12 Monaten, und das muss auch dokumentiert sein (dafür hat der ISB ein Schießbuch für seine Mitglieder).
    • Dabei ist auch der Zeitraum vom einem Jahr (12 Monate) wichtig, denn wenn ihr in vier Monaten 12 mal schießen gehst zählt es auch nicht.
    • Von den 12 Schießplatzbesuchen sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft), die anderen 9 mal reicht ein dokumentiertes Training.
Um die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung für große Magazine als Sportschütze zu erfüllen, müsst ihr auch mindestens an 3 Bewerben in diesem Zeitraum teilgenommen haben, bei welchen große Magazine zwingend erforderlich sind. Hier besteht die Möglichkeit von „Leihmagazinen“, diese sind auf einem behördlich genehmigten Schießplatz erlaubt.
Achtung: Es zählen allerdings nur Bewerbe welche nach einer offiziellen Sportordnung eines internationalen Verbandes abgehalten werden und keine Spaß- oder Fantasiebewerbe wie sie manche Veranstalter anbieten!
Merke: Vereine können keine Bestätigungen für große Magazine ausstellen, im WaffG ist ausdrücklich vermerkt:
„Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A (verbotene Waffe oder große Magazine) ist nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Der ISB weist die erforderlichen Grundlagen auf (internationale Bewerbe, Bewerbe mit großen Magazinen mit entsprechender Sportordnung, Vertretung in einem internationalen Sportschützenverband), und kann nach Erfüllung aller Voraussetzungen auch die entsprechenden Bestätigungen ausstellen. Dazu haben wir ein offizielles Anerkennungsschreiben vom Innenministerium (BMI) erhalten.

Diese Bestätigung wird an unsere Mitglieder nur dann ausgestellt wenn:
    • Alle in diesem Kapitel genannten Bedingungen erfüllt worden sind, es gibt keine „Gefälligkeitsbestätigungen“, hier wird auch genau kontrolliert ob alle Bedingungen erfüllt sind.
    • Das jeweilige Mitglied seit mindestens einem Jahr Mitglied im ISB ist. Nur so können wir sicherstellen dass alle Bedingungen erfüllt sind, und wir verhindern damit einen „WBK- Tourismus“.

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